Ganz einfach: Wenn der NA in den RTW gestiegen ist, hat das NEF keine Rechte nach 35/38 StVO mehr!
Daher: OHNE Alarm als NORMALER VERKEHRSTEILNEHMER hinter dem RTW zum KH hinterherfahren! BIs der RTW und der NA im KH die Übergabe gamcht haben ist das NEF längst da!
So weit zu den rechtlichen Aspekten.

Ich persönlich verstoße regelmäßig, auf (General-)Anweisung des ÄLRD dagegen, da dieser das Straßenräumer-Prinzip zur Sicherheit des RTW angewiesen hat (RTW muss nicht an jeder Kreuzung abbremsen-schonender Transport, RTW kann höhere Durchschnitt-Geschwindigkeit fahren-schnellere Versorgung im KH). Ausserdem ist dadurch gewährt, dass wenn die RLS den NA braucht und er abkömmlich ist, sofort in das NEF umgestiegen werden kann um den neuen Einsatz zu fahren. "Daher ist nach §34 StGB das Strassenräumer-Verfahren begründet". (So weit die Begründung des ÄLRD)