Hallo!
Nun, es ist so, wie bei dem " Springlicht " auch, es gibt keine genaue Verbindliche Aussage dazu!
1. wenn man sich die Gesetzestexte mal vornimmt, wäre es nicht erlaubt!
Allerdings, gibt es ja Ausnahmeregelungen!
2. durchaus möglich um, z.b. eine dringende Blutprobe vorab ins KH zufahren, um die benötigte Richtige Blutkonserve bereitstellen zukönnen!
3. eine vorhersehbare Verschlechterung der Vitalfunktionen, z.b. beginnende Geburt oder vielleicht auch ein Aortenaneurisma. Dinge bei denen ein rascher störungsfreier Transport in ein Krankenhaus Lebensentscheidend sein kann!
Hier denke ich, ist eine solche Fahrt durchaus gerechtfertigt!?
mfg