Ich habe es zwar nicht schriftlich, aber ich meine in Erinnerung zu haben, daß mit Änderung der StVO der Passus "..nur zur Rettung von Menschenleben.." in ".. zur Rettungund Schutz von Menschenleben, Sachwerten, und der öffentlichen Ordnung..." (oder so ähnlich)auch NEF´s (wie übrigens z.B. das Fzg von Regierungsmitgliedern, die ohne Alarm einem Pol-Fzg mit Alarm folgen) die Alarmfunktion des NEF nutzen können, da NEF und RTW als eine Einheit gelten!!