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Thema: NEF als Straßenräumer...

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  1. #1
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    Für die Inanspruchnahme von Sonderrechten und Wegerechten muss bei Rettungsdienstfahrzeugen in beiden Fällen höchste Eile geboten sein, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden Abzuwehren . Beim Transport in das KH mit dem RTW und Notarzt an Bord des RTW sehe ich in den allermeisten Fällen NICHT das Vorliegen von "höchste Eile" für das hinterherfahrende NEF. Analog gilt das für das "straßenräumende" NEF. Andernfalls müssen im Einzelfall KONKRETE Gründe vorliegen, die die Inanspruchnahme von den §§ 35, 38 StVO für das NEF erlauben. Die pauschalisierte (haltlose) Begründung NA und NEF sind eine Einheit, lasse ich zumindest nicht gelten. Und auf die §§ 34, 35 StGB, 16 OwiG (rechtfertigender bzw. entschuldigender Notstand) würde ich das auch nicht stützen, weil ich als sehr wackliges Rechtskonstrukt halte, was erstmal einem Richterspruch standhalten muss. Und wenn ich es darauf stützen will/muss, weil was passiert ist, viel Spaß dabei! (Ihr könnts ja auf den "übergesetzlichen Notstand" stützen *g*)

    Wenn oben genannte "Aktionen" dennoch in der Praxis getätigt werden, ist das ein Verstoß gegen die StVO und noch viel schlimmer können die versicherungsrechtlichen Folgen im Falle eines VU sein, als die StVO-Owi. Schließlich haftet nicht der Patient, NA oder sonst wer für Unfallfolgen, sondern der NEF-Fahrer, sofern er grob fahrlässig den Unfall verursachte (Ich gehe mal davon aus, dass die Regressregelung für den Rettungsdienst analog zur Feuerwehr und Zivilversicherung ist).

    Sollte der NA wider Erwarten nun doch noch ein Medikament oder sonst irgendwas aus dem NEF zur Rettung des Patienten im RTW benötigen, sind die §§ 35, 38 StVO begründbar. Kommt während des Transports ins KH ein Folgeeinsatz für das NEF, können die §§ 35, 38 StVO selbstverständlich in Anspruch genommen werden, um den Notarzt aufzunehmen und so dem Einsatz gerecht zu werden.
    Geändert von telemanne (26.12.2006 um 13:39 Uhr)
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  2. #2
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    Zitat Zitat von telemanne
    Beim Transport in das KH mit dem RTW und Notarzt an Bord des RTW sehe ich in den allermeisten Fällen das Vorliegen von "höchste Eile" für das hinterherfahrende NEF.
    Soll wohl "in den allerwenigsten Fällen" heißen, oder?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Soll wohl "in den allerwenigsten Fällen" heißen, oder?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ja klar! hab ich das wichtigste wegrationalisiert ;-) Habs geändert!

    Gruß...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  4. #4
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    Nun...

    ... bin ich ja von Hause aus Feuerpatsche. Aber erscheint die hier geführte Diskussion nicht in einem neuen Licht, wenn man bedenkt, daß der Rettungsdienst mit "verlastetem" Patienten eher mit gebremstem Schaum fährt ? Meine Beobachtung bislang ist, daß Fahrten zum KH keinen "Schumacher" - Charakter haben. Ich halte es für wenig nützlich, wenn man bei allem Tun und Lassen unseres Metiers alle Rechtsvorschriften auf Punkt und Komma interpretiert. Man kann IMMER Gründe für und gegen SoSi finden. Hauptsache ist doch, daß Sonderrechtsfahrten verantwortungsbewußt, konzentriert und mit ANGEMESSENEM Tempo durchgeführt werden.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  5. #5
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    Zitat Zitat von C41
    ... bin ich ja von Hause aus Feuerpatsche. Aber erscheint die hier geführte Diskussion nicht in einem neuen Licht, wenn man bedenkt, daß der Rettungsdienst mit "verlastetem" Patienten eher mit gebremstem Schaum fährt ? Meine Beobachtung bislang ist, daß Fahrten zum KH keinen "Schumacher" - Charakter haben. Ich halte es für wenig nützlich, wenn man bei allem Tun und Lassen unseres Metiers alle Rechtsvorschriften auf Punkt und Komma interpretiert. Man kann IMMER Gründe für und gegen SoSi finden. Hauptsache ist doch, daß Sonderrechtsfahrten verantwortungsbewußt, konzentriert und mit ANGEMESSENEM Tempo durchgeführt werden.
    endlich sagts einer, was ich mir die ganze zeit denke. danke!

    Dazu noch eine Erinnerung an folgendes Werk:
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ad.php?t=18631
    kann ich nur empfehlen; da wird dann auch auf dieses Thema eingegangen.
    Greetz

    Benni

  6. #6
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    Ich bin generell der Meinung, daß wir alle (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW etc.) uns mittlerweile mit Vorschriften derart strangulieren, daß man zumindest als Ehrenamtler zu dem Schluß kommen müßte: Ich mach das nicht mehr. Mein Vorzug gilt daher dem gesunden Menschenverstand.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  7. #7
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    Zitat Zitat von C41
    Ich bin generell der Meinung, daß wir alle (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW etc.) uns mittlerweile mit Vorschriften derart strangulieren, daß man zumindest als Ehrenamtler zu dem Schluß kommen müßte: Ich mach das nicht mehr. Mein Vorzug gilt daher dem gesunden Menschenverstand.
    Da stimm ich nicht mit dir überein, weil wir uns selbst nicht mit Vorschriften strangulieren, sondern von Gesetzgeberseite, Unfallkassen, Versicherungen und und und stranguliert werden.

    Wo kommt das her? Letztendlich geht es bei den allermeisten Vorschriften in unserem Rechtsstaat darum, irgendetwas so zu regeln, dass keine Unfälle mehr passieren (Gefahrenabwehrrecht z.B. StVO). Sind irgendwelche Unfälle, z.B im Innenangriff passiert, bringen die Unfallkassen/Versicherungen wieder Regelungen (UVV's) heraus, um weitere derartige Unfälle durch bestimmte Verhaltensweisen zu verhindern, oder der Gesetzgeber erlässt eine neue Norm. Unterm Strich versuchen sie durch Regelungen die "Schuld"/Verantwortung auf andere abzuschieben. Z.B. sie zahlen keinen Schadenersatz bei Unfällen, wenn dieser wegen Nichtbeachtung einer bestimmten Regel verursacht wurde; Oder bei "grob fahrlässiger Verursachung behalten wir uns einen Regressanspruch vor...bla bla bla"
    Letztendlich bleibt uns auf der Straße, am Unfallort, im Brandgebäude oder sonst wo nichts anderes übrig, als die bestehenden Regelungen einzuhalten, weil wir am Schluss im schlimmsten Fall die DUMMEN sein werden. Nach dem gesunden Menschenverstand zu Handeln ist wahrscheinlich oft der richtige und beste Weg, aber es können Situationen auftreten, an denen Vorschriften ein anderes Handeln gebieten und wir uns danach rechtfertigen müssen. Von uns muss sich jeder seiner Verantwortung die er trägt bewusst sein und unter Beachtung vieler Regeln entsprechen handeln. Oft gar nicht so einfach...
    Aber Gott sei Dank wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird!
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

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