Ich weiß gar nicht was es hier zum diskutieren gibt.
man lese im Gesetz und man bekommt Erleuchtung
35 STVO
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Dadurch das das NEF nicht gebraucht wird auf dem Weg ins Krankenhaus darfs auch kein SoSi benutzen.
Eine abstrakte Gefahr zählt hier nicht.
Und wenn ihr meint ihr braucht noch ein Medikament, dann nehmts gleich in RTW mit.
Wäre ja das gleiche wenn die Feuerwehr nachm Einsatz mit SoSi ins Gerätehaus zurückfährt um alles wieder aufzuladen, weil es könnte ja gleich wieder ein Einsatz sein.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.