Wieso sollten die dumm aus der Wäsche schauen? Da gibt es doch ncoh den zweiten Mann auf dem RTW! RA + RA + NA = 3 Mann die es schaffen sollten einen PAtienten auszuladen....Zitat von loxi
Wieso sollten die dumm aus der Wäsche schauen? Da gibt es doch ncoh den zweiten Mann auf dem RTW! RA + RA + NA = 3 Mann die es schaffen sollten einen PAtienten auszuladen....Zitat von loxi
Servus!Zitat von feuerteufellars
RA + RA + NA = 3 Mann, das ist soweit richtig.
NEF wird durch NA zur Einsatzstelle bewegt, RTW durch RA + RA.
Wenn NA nun in den RTW steigt, dann muss ein RA das NEF fahren, es werden dadurch nicht mehr Leute.
Somit: 1. RA + NA = 2 Mann im RTW, 2. RA im NEF hinterher.
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Aso und weils dem NA und RA nicht langweilig werden darf, deswegen rechtfertig ihr das das NEF zum KH fährt?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Das NEF sollte auf jeden Fall zum Krankenhaus fahren, da ja dann der Notarzt dort ist. Die Frage, die sich in diesem Fall aber stellt: Ist ein RTW noch ein RTW, wenn einer der beiden Besatzungsmitglieder nicht in unmittelbarer Nähe des RTW ist (in diesem Fall im NEF ohne SoSi 5 km hinter dem mit SoSi vorausfahrenden RTW)?
Nur für den Fall, dass jetzt jemand sagt: Dann bleibt das NEF halt am Einsatzort stehen und der Notarzt wird später hingebracht: Ersten ist die Ausrüstung ja noch im NEF und die wird ja vielleicht noch gebraucht. Zweitens dürfen meines Wissens nach BOS-Fahrzeuge nicht längere Zeit unbeaufsichtigt und unbewacht bleiben.
Gruß, Mr. Blaulicht
??? Also bei uns fährt der NA im NEF auf dem Beifahrerplatz zur E-Stelle. Gefahren werden die NEF durch einen RA. Somit ist meine Rechnung:Zitat von Quietschphone
RTW = RA + RA + NA = 3 Mann
NEF = RA = Einer alleine.
Servus!
Dann lies Dir den von loxi geschriebenen und von Dir zitierten Satz nochmals genau durch und Du wirst die Erleuchtung bekommen...
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Ich weiß gar nicht was es hier zum diskutieren gibt.
man lese im Gesetz und man bekommt Erleuchtung
35 STVO
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Dadurch das das NEF nicht gebraucht wird auf dem Weg ins Krankenhaus darfs auch kein SoSi benutzen.
Eine abstrakte Gefahr zählt hier nicht.
Und wenn ihr meint ihr braucht noch ein Medikament, dann nehmts gleich in RTW mit.
Wäre ja das gleiche wenn die Feuerwehr nachm Einsatz mit SoSi ins Gerätehaus zurückfährt um alles wieder aufzuladen, weil es könnte ja gleich wieder ein Einsatz sein.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Oh... Okay, dann hab ich das ein wenig zu schnell überflogen... *peinlich - peinlich*Zitat von Quietschphone
Für die Inanspruchnahme von Sonderrechten und Wegerechten muss bei Rettungsdienstfahrzeugen in beiden Fällen höchste Eile geboten sein, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden Abzuwehren . Beim Transport in das KH mit dem RTW und Notarzt an Bord des RTW sehe ich in den allermeisten Fällen NICHT das Vorliegen von "höchste Eile" für das hinterherfahrende NEF. Analog gilt das für das "straßenräumende" NEF. Andernfalls müssen im Einzelfall KONKRETE Gründe vorliegen, die die Inanspruchnahme von den §§ 35, 38 StVO für das NEF erlauben. Die pauschalisierte (haltlose) Begründung NA und NEF sind eine Einheit, lasse ich zumindest nicht gelten. Und auf die §§ 34, 35 StGB, 16 OwiG (rechtfertigender bzw. entschuldigender Notstand) würde ich das auch nicht stützen, weil ich als sehr wackliges Rechtskonstrukt halte, was erstmal einem Richterspruch standhalten muss. Und wenn ich es darauf stützen will/muss, weil was passiert ist, viel Spaß dabei! (Ihr könnts ja auf den "übergesetzlichen Notstand" stützen *g*)
Wenn oben genannte "Aktionen" dennoch in der Praxis getätigt werden, ist das ein Verstoß gegen die StVO und noch viel schlimmer können die versicherungsrechtlichen Folgen im Falle eines VU sein, als die StVO-Owi. Schließlich haftet nicht der Patient, NA oder sonst wer für Unfallfolgen, sondern der NEF-Fahrer, sofern er grob fahrlässig den Unfall verursachte (Ich gehe mal davon aus, dass die Regressregelung für den Rettungsdienst analog zur Feuerwehr und Zivilversicherung ist).
Sollte der NA wider Erwarten nun doch noch ein Medikament oder sonst irgendwas aus dem NEF zur Rettung des Patienten im RTW benötigen, sind die §§ 35, 38 StVO begründbar. Kommt während des Transports ins KH ein Folgeeinsatz für das NEF, können die §§ 35, 38 StVO selbstverständlich in Anspruch genommen werden, um den Notarzt aufzunehmen und so dem Einsatz gerecht zu werden.
Geändert von telemanne (26.12.2006 um 13:39 Uhr)
Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...
Soll wohl "in den allerwenigsten Fällen" heißen, oder?Zitat von telemanne
Gruß, Mr. Blaulicht
Was bringt es wenn der RTW wegen Sonderrechten eher am KH ist aber warten muss weil der zweite zum Entladen nötige Mann mit dem NEF noch ohne SR durch die Landschaft zuckelt?Zitat von Alex22
Moin moin,
ach ja, ich vergass, Akademiker bekommen Ihr Diplom nur im Austausch mit Ihren Armen ausgeliefert.
Also, wen bei mir ein Doc nicht von sich aus mit anpackt, wird er einmalig von mir dazu aufgefordert. Und dann helfe ich auch nicht mehr!
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich dachte ihr seid zum Krankenhaus gefahren?Zitat von loxi
Gibts da keine Krankenpfleger etc?
Schieben bei euch die RTW Besatzung die Patienten allein in den Schockraum?
Also bei uns fahren die RTWs bis zur Notaufnahme und dann kommen schon Krankenpfleger meißt raus.
Außerdem fahren bei uns oft sogar 3 aufm RTW mit.
Zusätzlich noch ein NEF Fahrer, auf deutsch, manchmal sind sie zu fünft.
Dann frag ich mich noch was ihr für RTWs habt.
Sollte es keine 300 Kg Person sein ist bei uns eine Entnahme des Patieten ohne Probleme alleine möglich wenns sein muß.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Sehr gute Einstellung! Ich mache das fast genauso... Sie bekommen dann von mit auch die kalte Schulter gezeigt und werden auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Natürlich vor den Patienten und Angehörigen. Die Damen und Herren brauchen nicht zu behaupten etwas besseres zu sein.Zitat von Mr. Blaulicht
Aber zurück zum Thema...
CU
Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de
Dass das bei Euch personell so rosig ausschaut freut mich, bei uns ist es leider nicht so.Zitat von Alex22
Bei den kleinen Krankenhäusern sind die Aufnahmen personell meist dünn bis nur im Bedarfsfall besetzt.
Ich möchte mich jetzt nicht darauf festlegen, aber soweit ich weiß ist es bei den meisten Tragemodellen grob fahrlässig, wenn man das ganze alleine bedient und nicht noch eine zweite eingewiesene Fachperson dabei ist.
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