"Befugt" ist ein guter Begriff..... Klar ist jedermann "befugt" anderen nach den Personalien zu fragen. Aber es besteht dem Rettungsdienst gegenüber nicht die Pflicht, diese auch anzugeben. Sprich: der Rettungsdienst ist nicht befugt, die Feststellung der Identität/Personalien zu erzwingen.
Das gilt auch für Patienten. Diese sind gar nicht verpflichtet, mir mitzuteilen, wer sie überhaupt sind.
Habe diesen Fall tatsächlich mal gehabt: ein tatsächlich sehr freundlicher "Passant" mit Koplawu nach Sturz. Dieser hat uns unter Wahrung ausgeprägtester Höflichkeit mitgeteilt, daß er uns seine Identität nicht mitteilen möchte und dafür Gründe hat, die er uns auch nicht verraten möchte... Natürlich war das Ende vom Lied, daß im KH die Polizei die Personalien mit ihren Möglichkeiten herausgefunden hat. Aber auch von denen die klare Aussage: dem Rettungsdienst gegenüber sind Patienten nicht zur Angabe der Personalien verpflichtet. Und dies gilt erst recht für Bürger, die durch den RD nicht versorgt werden müssen.
In diesem konkreten Falle reagiere ich auch mit Unverständnis, daß durch den RD die Polizei nicht hinzugeholt wurde, handelte es sich doch klar um einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. §127 StPO hierauf anzuwenden halte ich wegen der Verhältnismässigkeit für fraglich. Aber die Polizei hätte dazukommen müssen und die Unfallbeteiligten hätten darauf aufmerksam gemacht werden müssen. Hätte sich dann jemand entfernt, wäre die Unfallflucht tatsächlich vollzogen worden.