Nun, im Prinzip nicht. Wenn wir uns aber das Beispiel am Anfang angucken und es leicht abwandeln, gibt es eine Möglichkeit:

Es verunfallen zwei Radfahrer. Beide sind maßgeblich beteiligt. Pat. 1 bewustlos; Pat. 2 scheinbar unverletzt. Bei Eintreffen des RTW ist noch keine Pol vor Ort. Während der Erstversorgung will der zweite Beteiligte seinen Weg vortsetzen. Seine Personalien sind unklar. Der Praktikant (praktischer weise 2,20m) wird beauftragt die Personalien zu ermitteln.

Sollte der Zweite diese nicht heraus rücken:

§ 127 StPO

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.(...)

Nur mal so theoretisch...

Gruß Nero