Ich würde prinzipell erstmal ALLE Beteiligten nach Verletzungen fragen, schon allein, um mir ein Bild vom Unfallhergang zu machen und einen evtl. Schock bei JEDEM einzelnen (auch scheinbar Unverletzten auszuschliessen). Im Falle einer Fehlfahrt würde ich die Daten aufnehmne mit dem Zusatz "keine Indikation für RD". So bleibt immer noch die Möglichkeit der Nachfrage bei späteren Reklamationen seitens des zweiten Fahrers. Natürlich dürfen diese (wie alle anderen auch) Daten nicht an die Polizei oder andere Unfallbeteiligten weitergegeben werden.Original geschrieben von Etienne
Wenn ein 2. RTW auf Anfahrt ist und der 2. Fahrer unverletzt ist, dann darf man von ihm auch keine Daten aufnehmen. Man nimmt ja auch nicht von Unbeteiligten Daten auf. Der 2. RTW müsste das, wie oben bereits erwähnt, als Fehlfahrt abrechnen. Hierauf ist aber zu vermerken "Kein Patient vor Ort". Denn warum soll man die Daten von Fahrer 2 aufnehmen, obwohl er gar nicht verletzt ist?!?
Gruß, Mr. Blaulicht