Hey Leute!
Ganz klar - NEIN!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir (fahre selber Rettungsdienst) dazu befugt sind. Außerdem - warum sollte man jenes tun?
Für mich ergibt das keinen Sinn.
Wenn ich zu oben genannten Einsatz gefahren wäre, dann hätte ich die Personalien nur von Fahrer 1 aufgenommen und ins Krankenhaus gefahren. Dem anderen Fahrer hätte ich natürlich auch angeraten mit ins Krankenhaus zu fahren bzw. ein 2. Auto, wenn nötig, dazu zu holen.
Wenn ein 2. RTW auf Anfahrt ist und der 2. Fahrer unverletzt ist, dann darf man von ihm auch keine Daten aufnehmen. Man nimmt ja auch nicht von Unbeteiligten Daten auf. Der 2. RTW müsste das, wie oben bereits erwähnt, als Fehlfahrt abrechnen. Hierauf ist aber zu vermerken "Kein Patient vor Ort". Denn warum soll man die Daten von Fahrer 2 aufnehmen, obwohl er gar nicht verletzt ist?!?
Anders wäre es, wenn er auch eine Platzwunde hat. Untersucht und behandelt wurde, er jedoch nicht mit in Krankenhaus möchte.
Dann wäre das ein Notfalleinsatz mit der Bemerkung "Patient verweigert die Mitfahrt" und kann ganz normal über die Krankenkasse abgerechnet werden.