Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 29.06.2000 (GMBl 2000 S. 413), Nr. 5.
"5. Technische Richtlinien der BOS
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkgeräte verwendet werden dürfen"
Um hier Mißverständnisse zu vermeiden, steht in den Zusatzbestimmungen, dass hiermit auch reine Empfangsanlagen gemeint sind. Siehe dazu z.B. auch das Schreiben Zusatzbestimmungen und Ergänzungen zur BOS-Richtlinie Teil 2 des BMI (z.B. unter http://www.stmi.bayern.de/sicherheit...kommunikation/)
Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...