Original geschrieben von Duffy73
Wo bitte steht das genau? Ich find's weder in der BOS-Funkrichtlinie noch im TKG.
@Duffy 73,
auch in den BOS Richtlinien steht es. Anlage 8:
8. Es ist verboten, die vorstehenden Funkanlagen zum Abhören zu benutzen. Das Abhören und die Aufnahme von Nachrichten, die für andere bestimmt sind, ist un-zulässig. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden.
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Die oben genannten Funkanlagen sind Funkanlagen gem. TR BOS.
Auch mit denen ist es verboten.
Scanner sind sowieso aussen vor.
Aber diese Thema hatten wir doch schon 100 mal diskutiert.
mfg
Ebi