Re: SMS-Alarmierung rechtlich?
Original geschrieben von FFW Pietling 2
Und dass man mit einem Scanner keinen Feuerwehrfunk hören darf, halte ich spätestens dann, wenn man selber bei der Feuerwehr ist, für ein Gerücht.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren!
mfg Christoph
Dann bist du einem Gerücht aufgesessen. Mit einem Scanner darf auch kein Feuerwehrfunk (BOS Funk) abgehört werden.
Steht im TKG.
mfg
Ebi
ooops, wo ist der Beitrag hin, den ich zietiert habe ?
Geändert von Ebi (30.08.2005 um 18:43 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge