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Thema: SMS-Alarmierung RECHTLICH

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  1. #27
    crazyossi Gast
    NEIN, darfst du nicht.

    Zitate aus FM 9/2005

    "Bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde auch die Vorschrift zum Abhörverbot neu verfasst. Jetzt ist in bestimmten Fällen allein der Besitz eines Funk-Scanners strafbar. Und auch das Mithören des Funk-Verkehrs mit dem Meldeempfänger."

    "Ständiges Abhören des Feuerwehr-Funkverkehrs durch Angehörige der freiwilligen Feuerwehr in der einsatzfreien Zeit mittels so genannter Piepser oder Funk-Scanner ist grundsätzlich rechtswidrig und nach § 148 TKG strafbar"

    Weiterhin machst du dich nach §89 TKG strafbar wenn du eine Frequenz in deinem Scanner fest eingestellt hast auf der du Nachrichten empfängst die nicht für dich persönlich oder für die Allgemeinheit bestimmt sind.

    Geändert von crazyossi (31.08.2005 um 10:08 Uhr)

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