Original geschrieben von FFW Pietling 2
Im Telekommunikationsgesetz konnte ich auch nichts finden, das irgendeinen Bestandteil der SMS-Alarmierung verbieten würde.
Nunja, das geht ja auch schlecht. Sowas wurde damals garnicht berücksichtigt. Daher kann da auch nix drin stehen. Wer hat denn damals daran gedacht dass man außer über Melder mal per SMS alarmieren will/kann/möchte...?