Hallo,
1. JA, du bist Verpflichtet, genau wie jeder andere aktive in deiner Wehr hast du dich freiwillig zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet. (Eintritt und Austritt sind freiwillig, alles dazwischen ist Dienst und damit Pflicht)
2. Wenn du dich zum Dienst in der FW (oder einer anderen im erweiterten Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation) verpflichtet hast und dieses Mindestens 6 Jahre lang machen möchtest, so hast du die Möglichkeit dich zusätzlich freistellen zu lassen.
3. Diese Freistellung gilt solange du in der Organisation im ausreichenden Maße aktiv bist. Sie bedeutet im Prinzip nur, das du SOLANGE DEINE MITWIRKUNG ANHÄLT nicht zum Militärdienst herangezogen werden kannst, also weder zum Grundwehrdienst noch in falle einer Generalmobilmachung zum Kriegseinsatz, auch nicht im V-Fall!!!
4. ZUSÄTZLICH entfällt bei einer Mindestmitwirkungszeit die Pflicht Grundwehrdienst zu leisten.
Wenn du nach den 6 Jahren austrittst, so bist du also wieder Wehrpflichtig, musst nur keinen Grundwehrdienst mehr leisten
(Wehrpflicht ist MEHR als nur der GWD!!!)
5. Du kannst dich auch nach der Mindestverpflichtungszeit wieder "entpflichten" lassen und weiter in der Organisation bleiben. Deine Dienstpflicht bleibt aber weiterhin bestehen, die ergibt sich ja aus der Mitwirkung in der Organisation.
Nur würdest du im V-Fall zum Wehrdienst eingezogen!
Es ist nur so, dass Gegenüber den Helfern die sich in der Mindestverpflichtungszeit befinden eine Dienstpflicht besser durchsetzen lässt, schließlich gibt es ja die möglichkeit der Rücknahme der Wehrdienstausnahme.
Ausserdem legt man halt mehr Wert auf eine Wirklich Erfüllung der Dienstpflicht, da diese halt einen effektiven und nicht zu vernachlässigbaren Vorteil durch die Nichteinberufung zum GWD genießen. würde dieses so nicht nachgehalten, hätten wir die Org´s bald voll von Drückebergern die man vieleicht 5x im Jahr sieht und denen wirklich absolut NICHTS an der Sache liegt.
Bei Helfern die nie Freigestellt waren oder länger als 6 Jahre dabei sind, kann man wirklich sagen das wirklich jede Dienststunde die die machen ohne eine Gegenleistung erfolg.
Da wird schon ein Auge zugedrückt, solange der Umfang der Dienstteilnahme noch ausreicht um von einer Einsatzfähigkeit auszugehen.
Ausserdem würde solch ein Helfer sicher das Zeugs hinschmeißen wenn er am Jahresende einen Anschiss dafür bekommen würde, dass er nur 80 Stunden anstelle der angesetzten 120 Stunden dienst getan hat.
Ds schlimmste was denen passieren kann ist ja auch der Ausschluss aus der Organisation...
Gruß
Carsten