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Thema: Freigestellt von der Bundeswehr -> FW Dienst

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  1. #1
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    Hallo,

    1. JA, du bist Verpflichtet, genau wie jeder andere aktive in deiner Wehr hast du dich freiwillig zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet. (Eintritt und Austritt sind freiwillig, alles dazwischen ist Dienst und damit Pflicht)

    2. Wenn du dich zum Dienst in der FW (oder einer anderen im erweiterten Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation) verpflichtet hast und dieses Mindestens 6 Jahre lang machen möchtest, so hast du die Möglichkeit dich zusätzlich freistellen zu lassen.

    3. Diese Freistellung gilt solange du in der Organisation im ausreichenden Maße aktiv bist. Sie bedeutet im Prinzip nur, das du SOLANGE DEINE MITWIRKUNG ANHÄLT nicht zum Militärdienst herangezogen werden kannst, also weder zum Grundwehrdienst noch in falle einer Generalmobilmachung zum Kriegseinsatz, auch nicht im V-Fall!!!

    4. ZUSÄTZLICH entfällt bei einer Mindestmitwirkungszeit die Pflicht Grundwehrdienst zu leisten.
    Wenn du nach den 6 Jahren austrittst, so bist du also wieder Wehrpflichtig, musst nur keinen Grundwehrdienst mehr leisten
    (Wehrpflicht ist MEHR als nur der GWD!!!)

    5. Du kannst dich auch nach der Mindestverpflichtungszeit wieder "entpflichten" lassen und weiter in der Organisation bleiben. Deine Dienstpflicht bleibt aber weiterhin bestehen, die ergibt sich ja aus der Mitwirkung in der Organisation.
    Nur würdest du im V-Fall zum Wehrdienst eingezogen!

    Es ist nur so, dass Gegenüber den Helfern die sich in der Mindestverpflichtungszeit befinden eine Dienstpflicht besser durchsetzen lässt, schließlich gibt es ja die möglichkeit der Rücknahme der Wehrdienstausnahme.
    Ausserdem legt man halt mehr Wert auf eine Wirklich Erfüllung der Dienstpflicht, da diese halt einen effektiven und nicht zu vernachlässigbaren Vorteil durch die Nichteinberufung zum GWD genießen. würde dieses so nicht nachgehalten, hätten wir die Org´s bald voll von Drückebergern die man vieleicht 5x im Jahr sieht und denen wirklich absolut NICHTS an der Sache liegt.

    Bei Helfern die nie Freigestellt waren oder länger als 6 Jahre dabei sind, kann man wirklich sagen das wirklich jede Dienststunde die die machen ohne eine Gegenleistung erfolg.
    Da wird schon ein Auge zugedrückt, solange der Umfang der Dienstteilnahme noch ausreicht um von einer Einsatzfähigkeit auszugehen.
    Ausserdem würde solch ein Helfer sicher das Zeugs hinschmeißen wenn er am Jahresende einen Anschiss dafür bekommen würde, dass er nur 80 Stunden anstelle der angesetzten 120 Stunden dienst getan hat.
    Ds schlimmste was denen passieren kann ist ja auch der Ausschluss aus der Organisation...

    Gruß
    Carsten

  2. #2
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    Hat irgendjemand von euch eine Vorlage/Vordruck für den Stundennachweiszettel? Also wo man aufschreibt, wann man was wie lang gemacht hat. Als Excel oder so...

    Wir haben in der Feuerwehr nur noch handgeschriebene aus den 80ern, da bin ich mir nicht sicher ob die Gesetze, nach denen des gerichtet ist, noch so stimmen. (kapiert wahrscheinlich keiner was ich meine....)

  3. #3
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    Hallo,
    ich ziehe ein ziviles Studium bei der Bundeswehr in Betracht. Wie läuft das ganze dann mit der Freistellung? Ich bin danach Beamter im gehobene bzw. im höheren Dienst - läuft die Freistellung trotzdem weiter oder "verfällt" sie dann?

    MfG

  4. #4
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    Hi,

    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich ziehe ein ziviles Studium bei der Bundeswehr in Betracht. Wie läuft das ganze dann mit der Freistellung? Ich bin danach Beamter im gehobene bzw. im höheren Dienst - läuft die Freistellung trotzdem weiter oder "verfällt" sie dann?
    MfG
    Hast du deine sechs Jahre voll oder musst noch etwas ?
    (Wobei in Kürze ja eine weitere Verkürzung dieser Mindestzeit zu erwarten ist die Vorraussichtlich auch Rückwirkend auf alle noch in der Mindestzeit befindlichen EK angewendet wird...)

    Kannst du während/nach deinem Studium weiter aktiv im KatS mitwirken?
    Wenn du dies nicht kannst, dann fällt deine Freistellung natürlich weg!
    Beachte hierbei auch ob du in deinem späteren Job evtl. eine "Garantenstellung" hast. Diese würde ebendfalls eine weitere Freistellung unmöglich machen.
    (Du stehst ebend NICHT mehr uneingeschränkt zur Verfügung... Wie z.B. bei Polizisten usw. Allerdings könnte sich dadurch wieder eine art Freistellung ergeben...)

    Allerdings stellt sich mir gerade die Frage ob die BW -auch wenn es sich um ein ziviles Studium handelt- akzeptiert das einer Ihrer Studenten bzw. später Beschäftigten Freigestellt ist und ihr IM ERNSTFALL ebend nicht zur Verfügung steht.
    Da könnte dann von dir die Entscheidung -entweder Studium oder Freistellung - verlangt werden. (Wobei auch eine Aufgabe der Freistellung ja nicht unbedingt die Einberufung zum GWD bedeutet)

    Aber am besten, sofern du zeitlich überhaupt die Möglichkeit hast weiter im KatS tätig zu sein, wende dich doch direkt an die zuständige Stelle in der BW um eine garantiert richtige und rechtsverbindliche Antwort zu bekommen. Fragen kostet nichts!
    Falls du aber nicht mehr genug Zeit für die aktive KatS Tätigkeit hast, dann kannst du dir das sparen - dann musst du die Freistellung auf jeden Fall aufgeben!

    Gruß
    Carsten
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  5. #5
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    Hallo,
    danke für deine Antwort.
    Also ich möchte schon weiter in meiner Heimat-FF aktiv mitwirken, es geht mir nur darum, dass mir der Wehführer keine Steine in den Weg legt, wenn ich (z.B. im Praxissemester) eine gewisse Zeit lang weg bin. Wenn ich von hier wegziehen muss, will ich dort natürlich auch weiterhin meinen Dienst in einer FF versehen. Mir geht es nur darum, dass ich dann keine Verpflichtungen mehr habe bezgl. Lehrgängen etc. - da mir das Studium bzw. meine Zukunft wichtiger ist als ein Feuerwehrlehrgang.

    MfG

  6. #6
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    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    wenn ich (z.B. im Praxissemester) eine gewisse Zeit lang weg bin.
    Es gibt auch die Möglichkeit, dass du dich für diese Zeit beurlauben lässt. Ist glaubich auf nicht mehr als ein halbes Jahr beschränkt, aber das dürfte für das Praxissemester ja ausreichen :-)

  7. #7
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    Also ich hätte 5 Praxisteile von je 60-70 Tagen. Heißt Beurlaubung, dass sich die Verpflichtung automatisch verlängert?

    MfG

  8. #8
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    Hi,

    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Es gibt auch die Möglichkeit, dass du dich für diese Zeit beurlauben lässt. Ist glaubich auf nicht mehr als ein halbes Jahr beschränkt, aber das dürfte für das Praxissemester ja ausreichen :-)
    Also die Möglichkeit eines Sonderurlaubs gibt es natürlich. Auch kann das durchaus mehr als ein halbes Jahr sein. Die Beschränkung mit dem "halben Jahr" bedeutet ohne "Nachzudienen"...
    Wenn du also z.B. sieben Monate SU nimmst, dann verlängert sich deine Verpflichtung um 1 Monat. Bei zehn Monaten um 4 Monate und bei sechs Monaten überhaupt nicht.

    Die grundsätzliche Pflicht zur Teilnahme an Lehrgängen besteht während deiner gesamten Verpflichtungszeit, insbesondere natürlich in den sechs Jahren. Allerdings sollte es doch kein Problem sein "miteinander" zu reden...
    Sofern du keine Führungsfunktion anstrebst und die zur aktiven Mitwirkung notwendigen Lehrgänge (GA, evtl. Sprechfunket AGT usw.) hast, sollte es doch nicht mehr wirklich viel geben. Nur noch die Jährlichen "Belehrungen uns mindestübungen" Das sollte aber doch sehr überschaubar sein.
    Wenn es also so wiet ist und ihr "miteinander" Redet, so würde ein vernünftiger Vorgesetzter dich sicher nicht mit Gewalt in "Führungslehrgänge" schicken wollen...

    Allerdings musst du auf jeden Fall eine gewisse Mindeststundenzahl leisten können UND im Einsatzfall uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Geht das nicht -> Rückgabe der Freistellung!

    Wenn du wegziehiehen willst und in einer anderen FF deinen Dienst versehen willst, so geht das als "freigestellter" aber nur wenn die FF noch Freistellungsplätze hat die zudem auch noch für deinen Jahrgang in Frage kommen. Hat Sie das nicht musst du ebendfalls deine Freistellung aufgeben.
    Eine reine Mitwirkun gohne Freistellung ist davon natürlich nicht betroffen.

    Allerdings sind bei der FW -im gegensatz zu den meisten anderen KatS Orgs. diese Plätze eher spärlich gesäht und wenn überhaupt vorhanden oft schon mit "eigenen" Kräften besetzt... In diesem Fall müsstest du dann -um weiter Freigestellt zu bleiben- auf eine andere Org mit mehr Freistellugnsplätzen ausweichen.

    Gruß
    Carsten
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