Hi,

Zitat von
Superyoshi
Hallo,
ich ziehe ein ziviles Studium bei der Bundeswehr in Betracht. Wie läuft das ganze dann mit der Freistellung? Ich bin danach Beamter im gehobene bzw. im höheren Dienst - läuft die Freistellung trotzdem weiter oder "verfällt" sie dann?
MfG
Hast du deine sechs Jahre voll oder musst noch etwas ?
(Wobei in Kürze ja eine weitere Verkürzung dieser Mindestzeit zu erwarten ist die Vorraussichtlich auch Rückwirkend auf alle noch in der Mindestzeit befindlichen EK angewendet wird...)
Kannst du während/nach deinem Studium weiter aktiv im KatS mitwirken?
Wenn du dies nicht kannst, dann fällt deine Freistellung natürlich weg!
Beachte hierbei auch ob du in deinem späteren Job evtl. eine "Garantenstellung" hast. Diese würde ebendfalls eine weitere Freistellung unmöglich machen.
(Du stehst ebend NICHT mehr uneingeschränkt zur Verfügung... Wie z.B. bei Polizisten usw. Allerdings könnte sich dadurch wieder eine art Freistellung ergeben...)
Allerdings stellt sich mir gerade die Frage ob die BW -auch wenn es sich um ein ziviles Studium handelt- akzeptiert das einer Ihrer Studenten bzw. später Beschäftigten Freigestellt ist und ihr IM ERNSTFALL ebend nicht zur Verfügung steht.
Da könnte dann von dir die Entscheidung -entweder Studium oder Freistellung - verlangt werden. (Wobei auch eine Aufgabe der Freistellung ja nicht unbedingt die Einberufung zum GWD bedeutet)
Aber am besten, sofern du zeitlich überhaupt die Möglichkeit hast weiter im KatS tätig zu sein, wende dich doch direkt an die zuständige Stelle in der BW um eine garantiert richtige und rechtsverbindliche Antwort zu bekommen. Fragen kostet nichts!
Falls du aber nicht mehr genug Zeit für die aktive KatS Tätigkeit hast, dann kannst du dir das sparen - dann musst du die Freistellung auf jeden Fall aufgeben!
Gruß
Carsten
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