ICh kenne da schon fälle wo die Kontingente ausgeschöpft waren, bzw. nicht genug nach Schlupflöchern gesucht wurde,
allerdings war das noch zu Zeiten wo der Feind noch direkt hinter Helmstedt stand ;-).
Aber auch hier gab (gibt) es noch ein Schlupfloch: Einfach einen KDV-Antrag schreiben, hoffen (eigendlich nur warten) das der durchgeht und nach erfolgter Anerkennung erneut Antrag auf Freistellung schreiben, denn KDV-ler werden weder auf die Quote angerechnet, noch gilt diese Quote für Sie!
ZUR Freiwilligkeit:
Es gibt eigendlich in den Organisationen auch keine Verpflichteten ES SIND ALLE FREIWILLIG.
Nur einige Helfer die für die Organisation besonders wertvoll sind, da diese eine gewisse Mindeststundenzahl leisten, können ZUM NUTZEN DER ORGANISATION freigestellt werden.
Leisten diese dieMindeststundenzahl bzw. die geforderten Lehrgänge nicht ODER SIND EINFACH NUR LÄNGERFRISTIG ERKRANKT, sind diese für die Org. weniger Nützlich und die Freistellung MUSS durch die Organisation zurückgegeben werden.
Diese Rückgabe der Freistellung kann Theoretisch sogar ohne Verschulden des Helfers erfolgen und dieser hat keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren, da ja die Freistellung der Organisation dient und nicht ihm. Wenn die Org. diesen Vorteil nicht mehr will: Ihre Sache...
Im Prinzip ist die ganze Freistellung nur eine besondere Variante der Unabkömmlichkeit.
Man hat die Regelung mit den 6 Jahren nur darum mit aufgenommen, damit es nicht zu solchen Situationen kommt, das zb. jemand 12 Jahre aktiv dabei ist, nun Haus und Familie hat, aus Jobgründen keine Zeit mehr hat und nun nach den 12 Jahren aus Zeitgründen das Handtuch schmeißt und mit 30 noch zum Bund muss. Und dann zusehen kann wie er das Finaziell und Jobmässig geschüsselt bekommt, das dann nur weil er sich 12 JAhre in seiner Freizeit EHRENAMTLICH für andere stark gemacht hat. Darum halt diese Mindestzeit.
Die Freistellung selber endet übrigends NICHT nach den 6 Jahren, sie gilt weiter solange der Helfer in der Org. aktiv ist. Helfer die nach den 6 Jahren aus der Org. ausgetreten sind können Theoretisch zu Wehrübungen herangezogen werden. Auch würden sie im V-Fall eingezogen!
Der Sinn der Sache liegt einfach darin, das die am Zivil und ERWEITERTEN Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen halt eine gewisse Zahl an Qualifizierten Helfern haben, die ihnen garantiert (auch im V-Fall) zur Verfügung steht, um dann zb. nach einem Luftangriff wieder aufzuräumen.
Das der V-Fall heute eintritt ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber die Bundeswehr als große Wehrpflichtarmee gibt es ja auch nur für diesen Zweck in dieser Form.
(Also wie von FM6 bereits gesagt ist das alles ein Relikt des KK)
Gruß
Carsten
P.S. Falls der V-Fall aber doch mal eintreten würde, hätten viele FW´en ein Problem, denn Plötzlich währen nur noch FW´ler über 45 und die Freigestellten Kräfte da... (und die Weiblichen FWA natürlich)