Es liegt ja auch nicht in der Pflicht des Wehrführers oder Bereitschafts-/Zugführers einer Hilfsorganisation den Helfer zum Führen seines Dienstbuches anzuhalten! Das Dienstbuch ist ja die einzige Möglichkeit für den Helfer nachzuweisen, dass er seiner Dienstpflicht ausreichend nachgekommen ist, dies ist vor allem interessant, wenn es mal vor Gericht gehen sollte.
Auch wer seiner Dienstpflicht nachgekommen ist und die Ersatzdienstzeit abgeleistet hat, kann bei Katastrophen eingezogen werden (dies könnte beim bevorstehenden WJT oder der WM 2006 interessant werden), wenn der Helfer sich nicht formal entpflichtet hat (dann unterliegt man allerdings wieder der Wehrüberwachung).