Hallo,
OK, habe mich geirrt, es sind 30 Jahre und nicht nicht 32...
Dieses findest du im Wehrpflichtgesetz (WPflG § 5 abschnitt 3)
Das vorgehen bei Ausscheiden aus dem KatS, für den Sonderurlaub und die Regelungen für die Anrechnug der bereits geleisteten Zeit finden sich im Wehrpflichtgesetz § 13a
Gruß
Carsten