Dann mal viel Spaß beim suchen. Die Stundenzahl ist rechtlich nicht fest geregelt. Auch in meinen Unterlagen vom Kreis zu diesem Thema, sind keine klaren Regelungen in Bezug auf die Pflichtstunden enthalten. Es wird hier auf Das jeweilige Landesgesetz verwiesen, das den Katastrophenschutz regelt. Hier sind in den beiden Bundesländern in denen ich bis jetzt meinen Dienst abgeleistet habe keine Regelungen festgelegt. Hierin heißt es nur:Original geschrieben von Maddin
Hallo
dies ist auch nicht ganz richtig! Die mindestzahl an stunden ist per Gesezt auf 120 stunden im Jahr festgelegt... was mehr ist ist sache der betreffenden Wehr hierzu fehlt mir leider noch der gesetzestext aber sobald ich ihn finde poste ich ihn noch....
Gruß Martin
"Dieses Verhältnis beinhaltet für den Helfer u.a., daß er zum Dienst im Katastrophenschutz, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und allen Ausbildungsveranstaltungen verpflichtet ist."
(Auszug aus dem "Merkblatt für Helfer für die Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz" des Landkreises Dahme-Spreewald (BRB))
Auch im Wehrpflichtgesetz sowie im Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer auf die hier verwiesen wird, sind keinerlei Angaben zur Stundenanzahl gemacht.
Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe heißt es:
"3.2 Tatbestandsmerkmal Mitwirkung
Das Tatbestandsmerkmal der Mitwirkung liegt vor, wenn der verpflichtete Wehrpflichtige mit Wissen und Wollen der Organisation tatsächlich ständig an den im Zivilschutz oder Katastrophenschutz angeordneten Ausbildungen, Übungen sowie an sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilnimmt."
Wenn euer Landkreis das ganze Intern in Form einer Dienstanweisung gemacht hat ist das noch lange nicht für alle bindend.
mkG FM6