Hallo,

OK, habe mich geirrt, es sind 30 Jahre und nicht nicht 32...

Dieses findest du im Wehrpflichtgesetz (WPflG § 5 abschnitt 3)

Das vorgehen bei Ausscheiden aus dem KatS, für den Sonderurlaub und die Regelungen für die Anrechnug der bereits geleisteten Zeit finden sich im Wehrpflichtgesetz § 13a

Gruß
Carsten