Die Bauartprüfung schliesst nur dieses Gerät ein. Wenn z.B. eine Version dieses Gerätes in Industrieausführung existiert, dann hat es keine Zulassung, ausser es wird auch geprüft.
Von welchem Distributor ist völlig egal.
Beispiel:
REXXX von Swissphone, von Swissphone zur Bauartprüfung vorgestellt und diese bestanden, zumit Zulassung.
Gleiches Gerät, Olives Gehäuse statt braun, Firma Bosch, ohne von Bosch zur Prüfung vorgelegt, keine Zulassung.
Früher standen mal die Zulassungsnummer auf den Geräten mit drauf. Da konnte man dannsehen, das das Gerät welches geprüft wurde, auch noch Schwestern und Brüder hat, die auch geprüft wurden, nur andere Firmen haben ihrLogo draufgeklebt. Geprüft wurden sie aber alle, jedes für sich.
Geldmacherei ist das nicht. Denn die Prüfung kostet Geld, nicht jedes Gerät erhät auch die Zulassung. Die Programmierung muss auch zugelassn sein, wer also einen Pager umprogrammiert, so dass er nicht mehr dem entspricht, was bei der Prüfung vorhanden war (oder nicht vorhanden), macht seinen Pager somit nicht mehr Bauartkonform, das Gerät verliert die Zulassung.
Wie beim Auto... da gibt es auch genügend Beispiele....
Gruss
russmeyer