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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

  1. #1
    LA_Zi Gast

    Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

    Hi, hab gesucht, leider noch nichts konkretes dazu gefunden. Was sind den für mich als Privatmann die Konsequenzen, wenn ich ein Blaulicht (Dachaufsetzer, beleuchtet) auf meinen PKW bei einer Einsatzfahrt montiere?

    Nur die 40€ wegen Missbrauch des Wegerechts oder kommt da noch mehr auf mich zu?

    MFG
    LA_Zi

  2. #2
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    4.289
    Moin moin,

    zusätzlich zu den Bussgeld für das Führen eines Blaulichts kommen noch die Bussgelder bzw. Flensburg-Punkte für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten/Straftaten dazu, die da wären:
    - Missachtung Rotlicht
    - Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit
    - Nötigung
    - GefährlicherEingriff in den Strassenverkehr.

    Mit dem Blaulicht auf dem Dach gibst Du auch zu, das ganze nicht "aus Versehen" gemacht zu haben, also verdoppelt sie die Strafe wegen Vorsatz nochmals.

    Mein Tipp: Ich würd´s lassen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    10.12.2001
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    Hallo!

    Mißbrauch von Wegerecht, fällt weg .... Da das " Wegerecht " zivilrechtl. nix mit dem Balulicht zu tuen hat.

    Dann kostet es " nur " 20 Eur ...Ordungswidrigkeit Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung, Nr. 134-135

    zuzügl. alle dem, was Du dann damit ausübst .. also alle vergehen die damit begangen werden.

    Desweiteren, dann noch die Anzeige wegen der erloschenen Betriebserlaubnis !

    MfG

  4. #4
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    518
    Hallo!!

    Also es kommt drauf an wo du mit nem Blaulicht auf dem Dach rumfährst.

    Also ich kenn jemanden der hat dies auf der Autobahn gemacht.

    Bei ihm kamen zu den 20€ eben noch die kosten wegen dem zu schnell fahren.
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  5. #5
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    Man könnte auch noch eine "Amtsanmaßung" daraus machen.

    Wenn du es als FW´ler im Einsatzt machst: wie Andreas gesagt hat.

    aber am besten ist: Lass es einfach.

  6. #6
    LA_Zi Gast
    des werde ich wohl besser tun!

    Trotzdem danke!

  7. #7
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    Ich kann Dir auch diesen Thread nochmal ans Herz legen! Damit müssten deine Fragen beantwortet sein, war eine ähnliche Sache.

    In diesem Sinne.


    Edit: Link vergessen *peinlich*

    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...threadid=17877

  8. #8
    Bundesgrenzschutz Gast
    ganz einfach....du darfst kein eingeschaltetes blaulicht mitführen auf deinem fahrzeug..zu nutzung der "wegeberechtigung" schreibt das gesetz klar vor das ,wenn du es denn dürftest; nur mit martinshorn zusammen ok wäre....
    bei einer "einsatzfahrt" wie du das erwähnt hast,würdest du dich auf der anderen seite der legalität bewegen...wie ebi schon schrieb....1.strassenverkehrsgefährdung..(dürfte klar sein,denn du darfst von rechtswegen kein "sondersignal" führen,und hälst bestimmt nicht an der roten ampel,oder?)....2.nötigung...(die pkw+lkw sollen dir ja "freie bahn" machen) 3.verlust des versicherungsschutzes...(auch klar...nicht für dein fahrzeug zugelassene "sonderausstattung").4.gefährlicher eingriff in den strassenverkehr......denke jeder richter hier in BRD würde das zu einer "tatmehrheit" (mehrere verstöße in einem) zusammen fassen.das wären alles straftatbestände...am schluß wäre die entziehung der fahrerlaubnis und eine recht hohe geldstrafe (ersttäter) die folge...und das "mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit" :-)
    die 20 euro die du laut "andreas 53/ 01" nur zahlen müßtest, wären nur fällig, wenn du mit einem BOS-Fahrzeug fahren würdest,was eine "eingetragene" sosi-anlage hätte,und du ohne "zwingende ümstande" (leib+leben / hohe sachwerte bla bla..etc...) die anlage benutzen würdest..und das nur wenn nichts passiert wäre..
    Geändert von Bundesgrenzschutz (16.03.2005 um 23:37 Uhr)

  9. #9
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    das glaube ich nicht das dies in Tatmehrheit gewertet wird, weil dies alles während dieser "Blaulicht" fahrt passiert wird das in Tateinheit gewertet.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    LA_Zi Gast
    mein Gott! Ein gutes Beispiel für die Bürokratie in der BRD!

  11. #11
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    was denn?
    ist doch leicht verständlich :)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Und wie ist es rechtlich, wenn Du ein zufällig mitgenommenes Blaulicht benutzt, um eine Unfallstelle (z.B. auf der BAB) abzusichern?
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  13. #13
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    dann wirst du ebenfalls sofern du erwischt wirst eine auf den Deckel bekommen wegen erloschener Betriebserlaubnis etc.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
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    Da wäre ich mir nicht so sicher, da ich dadurch versuche Schaden abzuwenden (direkt durch Warnwirkung!). Ich fahre nicht und gefährde niemanden.
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  15. #15
    Registriert seit
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    2.363
    Hallo!

    Du befindest Dich aber im öffentl. Straßenverkehr mit einem Betriebsbereiten Fahrzeug .... !

    Die Verwendung bleibt dennoch unzulässig, egal ob Du fährts oder Stehst!

    MfG

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