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Thema: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

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  1. #1
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    Original geschrieben von Etienne

    Ständig wechselnde Einsatzorte (Rettungswachen), deshalb fährt man schon mal seine Einsatzklamotten durch die Gegend!

    Ich bin damit aber auch nicht glücklich, das zu deiner Beruhigung ;-)
    Hallöchen...

    das wurde bei uns zum Glück per Dienstanweisung untersagt!! Zum Thema Hygiene und Desinfektion muss ich ja hier kein Wort verlieren, hoffe ich?! Wenn Du Kinder haben solltest werden die sich freuen wenn Du von der Arbeit eine nicht erkannt TBC oder Meningitis anschleppst. und wenn Du keine haben solltest ist das auch schön...Mmmh die ganzen Viren und Bakterien im Autositz, herrlich!!!
    Absoluter Misstand der Lage. Ist natürlich vollkommen nachvollziehbar wenn Du immer Springen musst. Aber könnt Ihr Euch nicht einfach umziehen und in Privatklamotten fahren? Ich will mal einen Bergmann sehen der seine Rusgeschwärzten Arbeitsklamotten in sein Aotu anzieht. Ausserdem mach es auch ein ganz tolles Bild wenn man zu Hause in seiner Arbeitsmontur aussteigt und auf der Strasse rumläuft. Auch wenn es ein noch so kleiner Weg ist finde ich es völlig daneben.

    Nicht falsch verstehen aber wie gesagt halte ich davon nicht viel. Und das Thema mir dem Mitschleppen hat sich auch erledigt. Man mauft sich einfach ein Wäschesack oder ne Klappkiste und das Zeug verschwindet noch auf der Wache in dem Ding...

    Aber ist ja Deine Sache!!

    CU
    Geändert von Hasenmelker (09.03.2005 um 09:10 Uhr)
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  2. #2
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    Hallo zusammen....

    Es gibt da ein recht interessantes Urteil in der Richtung ... Ich habe es mal angehängt...
    Dort ging es um das tragen eines mit POLIZEI bedruckten T-Shirt meine ich.

    Habe aber leider nicht mehr die Quelle dazu !!! ( im weiten weiten web gefunden )

    MFG Joessy
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    Geändert von Joessy (09.03.2005 um 12:53 Uhr)

  3. #3
    76440 Gast
    Original geschrieben von Hasenmelker
    Aber könnt Ihr Euch nicht einfach umziehen und in Privatklamotten fahren?
    das hat er doch nirgendwo geschrieben !! nur, das er seine jacke im auto hat ...


    [EDIT]

    ich hab mich übrigens nochmal ein wenig umgehört. der begriff "Rettungsdienst" ist wohl ein geschützter begriff des "echten" rettungsdienstes ... an der rechtlichen quelle bin ich auch dran ...

    [/EDIT]

    [EDIT2]

    das ganze basiert wohl auch dem RD-gesetz. entnehmen kann man das ganze wohl sehr gut der kommentierten version des RD-gesetzes nrw von dorothea prütting ... ich denke mal das man dass dann auch auf die anderen bundesländer übertragen kann ...

    [/EDIT2]
    Geändert von 76440 (09.03.2005 um 13:28 Uhr)

  4. #4
    baumschueler Gast
    Also nach meinem bisherigen Kenntnissstand muss ich AkkonHaLand zustimmen.

    Ich habe gerade nochmal schnell im RettG-NRW quergelesn und hier definitiv nichts gefunden, was aussagt der Begriff "Rerttungsdienst" seih geschützt.

    Zudem würde ich hier keinen Verstoß gegen §132a StGB sehen, da der "Rettungsdienst" ME keine Berufsbezeichnung oder ein Titel etc. im Sinne dieses Gesetzes ist. Die zugehörige geschützte Berufsbezeichnung wäre hier der RettAss.


    Aber ich bin kein Jurist und kann mich nat auch irren


    In dem Sinne nen schönen Abend noch

    Christian

  5. #5
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    Hey Leute!

    @Hasenmelker

    Wie schon gesagt wurde, habe ich nirgendwo geschrieben, dass ich in RD-Klamotten durch die Gegend fahre. Natürlich ziehe ich mich auf der RettWache komplett um in Privatklamotten. Ich finde nichts unhygienischer als in RD-Klamotten zur Arbeit zu kommen und in diesen die Arbeit wieder verlassen!

    Also wie gesagt, ich ziehe mich komplett um und die Klamotten komme in eine Kunststoffkiste mit Deckel und sind somit komplett abgeschlossen. Die Kiste steht im Kofferraum. Ich finde den Wachenwechsel auch nicht so klasse, lässt sich aber nicht vermeiden, da ich auf mehreren RettWachen tätig bin.

    Also gar nicht so schlimm wie du dachtest oder? ;-)
    Bin auf deine Meinung gespannt!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
    76440 Gast
    Original geschrieben von baumschueler
    Ich habe gerade nochmal schnell im RettG-NRW quergelesn und hier definitiv nichts gefunden, was aussagt der Begriff "Rerttungsdienst" seih geschützt.
    vllt mal die kommentierte version durchlesen, dafür habe ich sie extra angeführt ... da soll es drinstehen ...

  7. #7
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    @etienne:

    Ähmmm... war so schön m schreiben, da hatte ich mich in Deinem Thread etwas verlesen... Sorry dafür...
    Aber misstand ist es trotzdem, da es immer noch genug andere gibt die so etwas praktizieren.

    Nun ja dann nichts für ungut ;-))

    CU
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  8. #8
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    Hey Hasenmelker!
    Original geschrieben von Hasenmelker
    Aber misstand ist es trotzdem, da es immer noch genug andere gibt die so etwas praktizieren.
    Da magst du vielleicht Recht haben, aber in unserem Bereich wird da sehr stark drauf geachtet, dass soetwas nicht praktiziert wird. Ich kenne keinen Kollegen bei dem das je vorgekommen ist. Aber sicherlich gibt es solche Leute!

    Original geschrieben von Hasenmelker
    @Nun ja dann nichts für ungut ;-))
    Kein Problem, wir haben das ja geklärt! ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
    baumschueler Gast
    Original geschrieben von 76440
    vllt mal die kommentierte version durchlesen, dafür habe ich sie extra angeführt ... da soll es drinstehen ...

    bin leider erst nächste Woche wieder in der FH....im Netzt hab ich jetzt auf die schnelle keinen Kommentar gefunden......werd dann nächste Woche Freitag oder so mal nachlesen

  10. #10
    baumschueler Gast
    So ....hatte heute mal die Gelegenheit einen Kommentar zum RettG-NRW kurz Quer zu lesen und habe auch hier nichts gefunden, das den Begriff "Rettungsdienst" als Funktion oder Beruf oder Status,Titel etc. Schützt.
    (Im gegensatz zu dem o.g. einschlägigen Urteil mit dem Polizeishirt, denn der Polizist gehört zu den in §§ 132a StGB genannten Amtspersohnen)
    Demnach gehe ich weiterhin davon aus das jeder der es will und für nötig empfindet (obs gut is oder net....) mit dem Schild Rettungsdienst herumlaufen darf.

    Amen

    Aber ich lasse mich natürlich immer gerne vonm Gegenteil überzeugen, wenn einer noch nen Kommentar oder ein Urteil diesbezüglich findet.....und nat. sind alle Angaben ohne Gewähr....

    Gruss Christian

  11. #11
    Cpt.Emergency Gast
    So, dann möchte ich mal meinen Senf dazu geben:
    Die Verwendung des Begriffes "Rettungsdienst" ist dem "öffentlichen" Rettungsdienst vorbehalten (Zumindest gilt dies für NRW!). Zwar ist "Rettungsdienst" kein geschützter Begriff im Sinne des Urheber-, Wettbewerbs- oder Namensrechts, führt seine Verwendung aber zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des §14 OBG, so kann der Gebrauch nach dieser Vorschrift untersagt werden. Die von einem Unfall oder einer lebensgefährlichen Erkrankung betroffenen Bürgerinnen und Bürger gehen davon aus, falls die den Rettungsdienst zur Hilfe rufen, es mit dem öffentlichen Rettungsdienst und den dafür zuständigen Stellen zu tun zu haben. Diese Stellen führen den Rettungsdienst als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung durch. Nur bei dem „öffentlichen“ Rettungsdienst erwartet man, dass je nach den gegebenen Bedingungen die erforderlichen Einsatzmaßnahmen (RTW, NAW, ggf. in Verbindung mit dem Einsatz der Feuerwehr bei Befreiung eingeschlossener Unfallopfer) in die Wege geleitet werden. Bei der Verwendung des Begriffes Rettungsdienst durch ein Privatunternehmen, das einen derart umfassenden Einsatz nicht gewährleisten kann, besteht eine ernsthafte Gefahr, dass sich Betroffene in einer entsprechend gefährlichen Situation in Unkenntnis der Sachlage an das Privatunternehmen wenden, und dass deswegen das zu fordernde Höchstmass an Effektivität nicht gewährleistet ist und es zu vermeidbaren Gefahren für Leib und Leben der betroffenen Personen kommt.
    Und nach meiner Auffassung kann das 1:1 auf das private Tragen von Rettungsdienst auf der Jacke angewendet werden. Und ganz im Ernst: Wer sich als Fachmann kenntlich machen will, der kann seine Qualifikation oder Organisationszugehörigkeit tragen, da man als Einzelner sicherlich nicht „der Rettungsdienst“ sein kann.

  12. #12
    baumschueler Gast
    Das hört sich an als könnte man in im Falle einer Klage damit durchkommen.
    Wobei ich mir hier nicht sicher bin ab wann ein Tatbestand gemäß §§ 14 I OBG wirklich vorliegt. Da is ne ganze menge eigenen Ermessens mit drinn denk ich.

    Naja whatever denn wer will seine Dienstkleidung denn schon auch noch privat mit sich herumtragen.......

    Für die die das OBG interessiert

    http://www.kommunalwahlrecht.de/obg-nrw.htm

    Gruß

    Christian

  13. #13
    Uncle Sam Gast
    Cpt.Emergency hat in seinem Beitrag die Rechtslage vollkommen richtig wieder gegeben.
    Jeder darf solange das Rückenschild "Rettungsdienst" tragen, bis es ihm durch einen Verwaltungsakt der Ordnungsbehörde untersagt wird.

    Aber wieso will man das überhaupt ? Potenzprobleme ? Profilneurose ?

    Es ist immer wieder interessant, welche merkwürdigen Gestalten sich im RettD tummeln.
    Man stelle sich doch mal vor, ein Taxifahrer oder Müllmann trägt privat einen Schriftzug mit seiner Berufsbezeichnung auf der Jacke.

    Selbst der Supermoderator tauscht, wenn er privat an einem Unfall vorbeikommt, erstmal die Rückschilder aus bevor er hilft. Da scheinen ja die Prioritäten klar zu sein...

  14. #14
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Uncle Sam!
    Original geschrieben von Uncle Sam
    ...selbst der Supermoderator tauscht, wenn er privat an einem Unfall vorbeikommt, erstmal die Rückschilder aus bevor er hilft. Da scheinen ja die Prioritäten klar zu sein...
    Da hast du sehr Recht. Sehe dafür einfach keine Grund die/das entsprechende Schild rauf zu lassen.
    Meistens mache ich eh das Rückenschild ab, egal ob da Rettungsassistent oder Rettungsdienst draufsteht. Ich fahr oft genug und trage "Werbung" dann brauche ich das in diesen Situationen net mehr.
    Aber es gibt da ja auch diverse andere Leute, die sogar ihr Rettungsdienstjacke auf der Hutablage oder über den Autositz hängen haben. Ich finde das einfach lächerlich und das schadet dem Berufsbild deutlich!

    ***********
    *IRONIE AN*
    Nachtrag:
    Vielleicht sollte ich statt dem RettAss oder RettDienst Rückenschild lieber SupMod drauf machen! *grins*
    *IRONIE AUS*
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  15. #15
    Uncle Sam Gast
    Hallo Etienne,

    dann sind wir ja einer Meinung.
    Die Rettungsdienstjacke als Warnweste zu nutzen ist vollkommen okay -wenn man sie schon dabei hat-, egal ob da nun ein Rückenschild drauf ist oder nicht.
    Nur einen Austausch der Rückenschilder halte ich für albern.

    Leider gibt es viel zu viele "Kollegen", die in einer solchen Situation erst mal ihre private Hobbyretterausrüstung zurechtbasteln, anstatt etwas sinnvolles zu tun (z.B. Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Rettungsdienst etc. alarmieren).

    In meinen Augen sind das alles Schwachmaten.
    Ich habe festgestellt, daß die Fähigkeiten eines Rettungsdienstlers antiproportional zu Menge der Sachen sind, die er an seinem Gürtel und in seinen Taschen hat.

    Grüße,
    Uncle Sam

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