Hi,
warum regt ihr euch so auf ?
Seht euch auch mal die BOS Richtlinien, und zwar die Anlage 5 an.
Zitat:
8. Es ist verboten, die vorstehenden Funkanlagen zum Abhören zu benutzen.
Das Abhören und die Aufnahme von Nachrichten, die für andere bestimmt sind, ist unzulässig.
Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden.
Alex hat nun mal recht, auch wenn Ihr es nicht einseht. Aber er hat nun mal die Gesetze nicht gemacht, die sind halt so.
Gruß
Ebi




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