Laßt doch gut sein.
Denn es ist nunmal verboten. Und wie bei vielen bleibt doch der Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richrter. Wer mit´m "offenen Melder" nicht prahlt (und vor allem nicht öffentlich rumläuft) wird wohl kaum etwas zu befürchten haben.
@ Alex22
Vielleicht nimmst Du den "kriminellen" wirklich zurück. Einen "offenen Melder" zu besitzen (zumindest wenn man in einer BOS arbeitet) ist sicher nicht strafbar. Wie bei vielem, wird erst das Benutzen die Geister rufen... Zumindest, wenn man (wie ich oben schon schrieb) außerhalb seines eigentlichen Dienstes eben die nicht für einen selber bestimmten Funksprüche empfängt oder sonstwie auswertet.
Bin ich im Dienst kann und darf ich am Funkverkehr teilnehmen. Allenfalls eine Dienstanweisung kann mir dann verbieten meinen Melder auf "zuhören" zu schalten. Tu ich´s trotzdem ware dies ein Dienstvergehen, für das mir mein Vorgesester auf die Finger hauen kann...
Und so etwas generell zu unterstellen ist (denke ich) wirklich nicht die feine Englische.
Mit friedlichen Nero
PS: Hab ich wohl mal wieder zu lange die Tasten gesucht... :)