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Thema: Mithören bei privaten FME???

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  1. #1
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    @PeleMC + Florian kommen


    Betroffene Hunde bellen !!!

    Hättet ihr mal die Beiträge alle gelesen, wüßtet ihr was Sache ist. Kriminalisieren tut euch nicht Alex22, sondern der Gesetzgeber, der das "Mithören" des nicht öffentlichen mobilen Landfunkes unter Strafe gestellt hat. Und hört mir doch endlich auf mit Regelungen im Kreisgebiet oder auf kommunaler Ebene. Gesetzgebungskompetenz im Telekommunikationsbereich hat alleine der Bund. Zur Regelung der Durchführung sind die Länder allerdings vom Bund per Gesetz teilweise ermächtigt worden. Mir ist (der ich auch in einer Feuerwehr in Bayern tätig war) kein Erlass des Staatsministeriums des Innern (Beckstein, alles muß versteckt sein) bekannt, dass ab GF mitgehört werden darf. Dort waren alle Melder (BF/FF) ohne Monitorfunktion. Solltet ihr die Gesetzesauszüge benötigen, stelle ich sie gerne nochmal zur Verfügung. Auch habe ich ein tolles Urteil eines Amtsgerichtes wegen Verstoßes gegen das Mithörverbot: 3 Monate Haft auf Bewährung (Vorsicht: Täter war schon mal bestraft) wegen Mithörens mittels Scanner!!!!!! Es macht nebenbei gesagt keinen Unterschied, ob scanner oder fme benutzt wird!
    Geändert von kafu (05.01.2004 um 16:35 Uhr)

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