1. beschimpfen tu ich hier niemand ...
2. ist das kriminiell, wie du das auslegst und mit was für begründungen du ankommst ist irrelevant, es ist und bleibt eine STRAFTAT... die defenition von Krimineller brauch ich ja nich erläutern.
3. Ist mir das in dem Fall egal ob ich mir damit freunde mach, ich beleidige niemanden und wenn du die wahrheit nicht vertragen kannst, kann ich nichts dafür.
4. Ist es nicht verboten weiter zu geben was in dem Einsatz passiert ist, sondern nur das weitererzählen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes an DRITTE... sind völlig verschiedene welten.
5. klitzekleine vergehen vieleicht ... aber das abhören ist kein klitzekleines vergehen sondern eine Handfeste straftat. und zu schnell ist noch weniger als ne klitzekleines vergehen, es ist eine ordnungswidrigkeit.