Original geschrieben von PeleMC
oh oh oh .. also änder den Beitrag ma so lange du noch kannst !

Lasse mich nur ungern als krimineller bezeichnen! Ich denke solang man sich an das Fernmeldegesetz hält ist es ok! Wenn man allerdings inna kneipe seinen Melder auf mithören schaltet, dann sollte was passieren, das sehn wahrscheinlich alle so!
wenn du keine führungskraft bist und dein FME auf mithörbetrieb hast bist du aber ein kleiner krimineller.
entscheidet ist nicht nur das TKG sondern auch das StGB

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört


Dadurch das eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahre angesetzt sind gilt das nicht mehr als Vergehen sondern als Verbrechen.