Der Zoll ist keine BOS.
Er untersteht, als obersten Dienstherrn, dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Bundesebene und den Finanzministerien der Länder auf Landesebene.
Hiervon unbeeinflusst bleiben die hoheitlichen Rechte als Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde, aber der Zoll dient nicht zur präventiven, mittelbaren oder unmittelbaren Gefahrenabwehr in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Gleichgestellte Behörden und Einrichtungen, welche nicht zu den BOS gehören, sind z.B. Strafvollzug (Justiz), Ordnungsamt (Stadt-/ Kreisverwaltung), Umweltministerium/-behörde/-amt, etc.

BOS unterstehen immer dem/der Innenministerien/Innenbehörden.