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Thema: Neues von DIGITALEM BOS Funk

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    @ Carsten
    ...
    warum wurde das Tetranetz nicht weiter geöffnet? So das die Bundesstraßenverwaltung, BAG, Zoll, und was weis ich noch die geplante Infrastruktur mitnutzen kann.
    Hallo,

    weil dann der Begriff Hochsicherheitsfunknetz, den das BMI eben schnell geboren hat, um Planung/Aufbau/Betrieb mal eben schnell an die DB-T vergeben zu können, nicht mehr zutreffen würde.
    Obwohl nun eigentlich nur noch vom Siherheitsfunknetz die Rede ist tut man sich schwer gegen die Einbeziehung weiter Teilnehmer - könnte wohl daran liegen, dass dann das Thema Kostenverteilung noch komplexer wird und vor allem der Bund mehr in das Kernnetz (zentrale Netzkomponenten) investieren müsste.
    Innerhalb der Länder wurde zumindest schon einmal angesprochen, dass es verschiedene Anfragen von u.a. Ordnungsbehörden und Forstverwaltungen zur Mitnutzung gibt.

    PS: Für den Zoll sollte das aber kein Problem sein, gilt doch als BOS (auch wenn er zusätzlich Betriebsfunkfrequenzen hat)

  2. #2
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    Stichpunkte:
    - "Hochsicherheitsfunknetz" bzw. Sicherheitsfunknetz
    - Kostenverteilung (so schon mit eines der größten Probleme)

  3. #3
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    gut es geht ja hier um die bag die zum teil mit zoll und polizei zusammenarbeitet
    und 500 geräte mehr bedeutet das die geräte 5 euro billiger werden.
    ausserdem gibt es noch ein honigtopf, das man für den netzaufbau plündern kann.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #4
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    Der Zoll ist keine BOS.
    Er untersteht, als obersten Dienstherrn, dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Bundesebene und den Finanzministerien der Länder auf Landesebene.
    Hiervon unbeeinflusst bleiben die hoheitlichen Rechte als Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde, aber der Zoll dient nicht zur präventiven, mittelbaren oder unmittelbaren Gefahrenabwehr in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    Gleichgestellte Behörden und Einrichtungen, welche nicht zu den BOS gehören, sind z.B. Strafvollzug (Justiz), Ordnungsamt (Stadt-/ Kreisverwaltung), Umweltministerium/-behörde/-amt, etc.

    BOS unterstehen immer dem/der Innenministerien/Innenbehörden.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  5. #5
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    3.318
    Zitat Zitat von Pille112
    Der Zoll ist keine BOS.
    hmm....
    ist wohl etwas Neues ???

    Der Zoll ist und bleibt bei den BOS !!

    Zitat:

    § 4 BOS-Funkrichtlinie
    Berechtigte des BOS-Funks
    (1) Berechtigte des BOS-Funks sind:
    1.1 Polizeien der Länder;
    1.2 Polizeien des Bundes;
    1.3 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW);
    1.4 die Bundeszollverwaltung;
    1.5 die kommunalen Feuerwehren, staatlich...... usw

    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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