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Thema: Neues von DIGITALEM BOS Funk

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    06.11.2008
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    152
    Moin.

    Also seh ich das jetzt richtig ?
    Da hat man verschiedene Bundesländer eine Ausschreibung machen lassen und dort zugunsten eines Fabrikates den zuschlag bekommen, und jetzt kommt eine digitale TRBOS raus und sagt was genutzt werden darf ??

    Ja klasse :-(, das bringt uns voran.


    Gruß
    Leirbag

  2. #2
    Registriert seit
    07.06.2002
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    1.061
    Siehst Du nicht richtig, weil z.B. unser BL (und die anderen waren mindestens genauso pfiffig ;-) ) in den Leistungsverzeichnissen die "Nach"zertifizierung mit gefordert haben und die Gewährleistung der Zertifizierungsbestandteile auch von der Herstellern in ihren Angeboten zugesichert wurde.

  3. #3
    LittleGrisu Gast
    Moin,

    nee, das siehst Du falsch.

    Bestandteil der Ausschreibungen ist, dass die Herstellter sich an die zukünftigen Richtlinien halten und ggf nachbessern müssen. Das war/ist Bestandteil der Ausschreibungen. Außerdem kennen die Hersteller die Parameter.

    Ciao
    mICHael

  4. #4
    Registriert seit
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    Beiträge
    543
    Zitat Zitat von Leirbag Beitrag anzeigen
    Also seh ich das jetzt richtig ?
    Da hat man verschiedene Bundesländer eine Ausschreibung machen lassen und dort zugunsten eines Fabrikates den zuschlag bekommen, und jetzt kommt eine digitale TRBOS raus und sagt was genutzt werden darf ??

    Ja klasse :-(, das bringt uns voran.
    Als Hersteller/Verkäufer kann Dir das ja egal sein, ob der Erwerber mit dem erworbenen Produkt sinnvoll was anfangen kann.
    Einzig die beschaffenden Stellen hätten vom Rechnungshof wieder eine übergebraten bekommen, aber geändert hätte sich nichts. Das der Rechnungshof erst hinterher Verschwendung anprangern, aber keine Konsequenzen folgen ist IMHO auch nicht wirklich toll.

    Gruß
    Simon

  5. #5
    Registriert seit
    07.06.2002
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    1.061
    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Als Hersteller/Verkäufer kann Dir das ja egal sein, ob der Erwerber mit dem erworbenen Produkt sinnvoll was anfangen kann.
    Gruß
    Simon

    Aber nicht, wenn Du als Hersteller entsprechende Verpflichtungen gem. o.a. Post's abgeben musstest!

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