Ergebnis 1 bis 15 von 2598

Thema: Neues von DIGITALEM BOS Funk

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Die Organisatorische Struktur der Polizei in Hessen deckt sich nicht in allem mit der der nichtpol.BOS.
    Das sieht man schon daran das, die Feuerwehr eher keine Verwendung für große Datenübertragungen hätte sowie Gatewayfunktionen.

    Das alles ist aber noch Theorie ...

    Bald wissen wir mehr
    I believe on Digitalfunk

  2. #2
    Peterwurst Gast

    Bremen

    Hallo
    Bremen funkt jetzt Digital

    Quelle:
    http://feuerwehr-bremen.org/Newsdeta...a820e4e.0.html

  3. #3
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690

    Bundesregierung beschließt Gesetz zur Zertifizierung von digitalen Funkgeräten

    http://www.pressrelations.de/new/sta...=scan&r=356197

    Die Bundesregierung hat heute den von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) beschlossen.

    Mit dem Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für ein Zertifizierungsverfahren geschaffen, das sicherstellt, dass die von Bund und Ländern für ihre jeweiligen Bedarfsträger dezentral beschafften digitalen Funkgeräte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und so störungsfrei mit den sonstigen Komponenten des BOS-Digitalfunknetzes sowie mit allen anderen Funkgeräten in diesem Netz zusammenarbeiten. Hierzu sieht der Gesetzentwurf eine technische Überprüfung der Funkgeräte durch sachverständige Prüfstellen vor. Auf der Basis der entsprechenden Prüfberichte und weiterer Nachweise entscheidet die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) auf Antrag des Herstellers oder Lieferanten eines digitalen Funkgerätes über die Erteilung eines Zertifikats. Ein entsprechendes Zertifikat wird künftig Voraussetzung dafür, dass Funkgeräte im BOS-Digitalfunknetz eingesetzt werden dürfen. Übergangsregelungen ermöglichen eine schrittweise Migration zu Funkgeräten mit Zertifikat.

    „Mit dem Gesetzentwurf fördern wir den Wettbewerb auf dem Markt für digitale Funkgeräte und stellen sicher, dass der BOS-Digitalfunk bundesweit einheitlich funktioniert“, betonte Innenminister Schäuble. Die BDBOS hat den Auftrag, den Digitalfunk der Polizeien, Feuerwehren und Rettungskräfte für Bund und Länder aufzubauen und zu betreiben. Mit Berlin, Bremen und Hamburg sind inzwischen die ersten Abschnitte des bundesweit einheitlichen Digitalfunknetzes errichtet und in Betrieb genommen worden. Weitere Meilensteine waren im Herbst 2008 der Pilotbetrieb des Digitalfunks zum Oktoberfest in München und der Einsatz des BOS-Digitalfunks im Rahmen des Castor-Transportes.

    Landesweite, auf dem TETRA-Standard basierende, Funknetze für Sicherheitskräfte errichten derzeit neben Deutschland auch andere europäische Staaten, u. a. Österreich, Schweden, Norwegen und Dänemark.


    Weitere Informationen zum Digitalfunk BOS erhalten Sie unter: www.bdbos.bund.de

    Berlin - Veröffentlicht von pressrelations


    Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/sta...r.cfm?r=356197

  4. #4
    Registriert seit
    06.11.2008
    Beiträge
    152
    Moin.

    Also seh ich das jetzt richtig ?
    Da hat man verschiedene Bundesländer eine Ausschreibung machen lassen und dort zugunsten eines Fabrikates den zuschlag bekommen, und jetzt kommt eine digitale TRBOS raus und sagt was genutzt werden darf ??

    Ja klasse :-(, das bringt uns voran.


    Gruß
    Leirbag

  5. #5
    Registriert seit
    07.06.2002
    Beiträge
    1.061
    Siehst Du nicht richtig, weil z.B. unser BL (und die anderen waren mindestens genauso pfiffig ;-) ) in den Leistungsverzeichnissen die "Nach"zertifizierung mit gefordert haben und die Gewährleistung der Zertifizierungsbestandteile auch von der Herstellern in ihren Angeboten zugesichert wurde.

  6. #6
    LittleGrisu Gast
    Moin,

    nee, das siehst Du falsch.

    Bestandteil der Ausschreibungen ist, dass die Herstellter sich an die zukünftigen Richtlinien halten und ggf nachbessern müssen. Das war/ist Bestandteil der Ausschreibungen. Außerdem kennen die Hersteller die Parameter.

    Ciao
    mICHael

  7. #7
    Registriert seit
    05.04.2004
    Beiträge
    543
    Zitat Zitat von Leirbag Beitrag anzeigen
    Also seh ich das jetzt richtig ?
    Da hat man verschiedene Bundesländer eine Ausschreibung machen lassen und dort zugunsten eines Fabrikates den zuschlag bekommen, und jetzt kommt eine digitale TRBOS raus und sagt was genutzt werden darf ??

    Ja klasse :-(, das bringt uns voran.
    Als Hersteller/Verkäufer kann Dir das ja egal sein, ob der Erwerber mit dem erworbenen Produkt sinnvoll was anfangen kann.
    Einzig die beschaffenden Stellen hätten vom Rechnungshof wieder eine übergebraten bekommen, aber geändert hätte sich nichts. Das der Rechnungshof erst hinterher Verschwendung anprangern, aber keine Konsequenzen folgen ist IMHO auch nicht wirklich toll.

    Gruß
    Simon

  8. #8
    Registriert seit
    07.06.2002
    Beiträge
    1.061
    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Als Hersteller/Verkäufer kann Dir das ja egal sein, ob der Erwerber mit dem erworbenen Produkt sinnvoll was anfangen kann.
    Gruß
    Simon

    Aber nicht, wenn Du als Hersteller entsprechende Verpflichtungen gem. o.a. Post's abgeben musstest!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •