So nicht richtig. Sachstand : Die Auftragsvergabe wird in zwei Phasen entschieden, erst Bewertung nach Aktenlage mit Überprüfung der von den Herstellern gemachten Angaben, dann Durchführung von Bedienbarkeitstests durch Endanwender, die dort ihre subjektive Meinung zum jeweiligen Gerät zu Protokoll geben. Die Gewichtung des Tests kann bei nah beieinander liegenden Ergebnissen den Ausschlag für oder gegen ein Gerät geben.
Hier hast Du natürlich recht. Zuschlag ist Zuschlag. Deshalb berücksichtigen manche Länder die Nutzerentscheidung bereits vor dem Zuschlag. Andere nicht, das gefällt mir auch nicht, aber das ist Föderalismus. Ansonsten meinte ich mit 'warte ab, wie die Nutzer entscheiden' nur das Meinungsbild, welches sich die Entscheider im Falle einer "Fehlentscheidung" tausendfach anhören dürfen und es dann auch sollten....