dann möchte ich nun eine kleine, mir vor kurzem widerfahrende, Schilderung zu Eurer Diskussion beitragen.
Durch einen dummen Zufall (Nummernschild verloren) bekam ich in meiner Wohnung Besuch von zwei netten Beamten in grün, die mir mein Kennzeichen freundlicherweise gleich vorbeibrachten.
Die nette Stimmung schlug jedoch jäh um, als die Herren Ihr Revier lauter von meinem Schreibtisch hörten als aus der mitgeführten 2m Quäke. Lange Rede kurzer Sinn, Gerät wurde sichergestellt und mir wurde erklärt das ich in den kommenden Wochen Post von der Staatsanwaltschaft bekäme. Alles Reden und jegliche Erklärungsversuche waren zwecklos.
Fast 4 Wochen später bekam ich überraschenderweise erneut Besuch von den netten Herren. Sprachlos wurde ich, als selbige sich bei mir höflichst entschuldigten und mir meinen Scanner übergaben.
Die Erklärung hierfür: Die zuständige Staatsanwaltschaft lehnte eine Verfolgung der Sache ab. Grund hierfür ist das gültige EG-Recht welches, wie so manch anderes auch, nicht mit den TKG in Deutschland im Einklang steht. Nach diesem EG-Recht dreht sich die Verantwortung über "nicht öffentlich" dem jenigen zu, der für die Verbreitung verantwortlich ist. Im Klartext, wenn jemand sendet, und dieses nur eine "geschlossene Benutzergruppe" empfangen soll, ist auch er dafür verantwortlich, entsprechende Massnahmen zu treffen, das dies so ist. (Siehe Premiere, selbes Problem) Solange nun der Empfänger selbst nicht verboten ist (CE Zeichen, Radioempfang möglich weil dadurch "Weltempfänger") ist das reine "Hören" keine Straftat. Es wird allerdings eine solche, wenn man die hierbei gehörten Dinge in irgendeiner Form verwendet oder auch nur weitergibt, oder Dritten das Zuhören ermöglicht, es könnte ja sein das dieser Dritte gar nichts hören will o.Ä.
So, ich habe zwar kein EG-Recht studiert, geschweigedenn mehr als notwendig gelesen, mein Anwalt hat mir jedoch bestätigt das der Staatsanwalt vollkommen richtig entschieden hat.
Ob richtig oder nicht war/ist mir auch nicht so wichtig, hauptsache ich bin mit heiler Haut aus der Situation rausgekommen.

Fazit: Sogar Staatsanwälte sind sich nicht sicher was nun wie, für wen und zu welcher Zeit gültig ist und wer beim BOS Spiel mitmachen darf und wer nicht.
Hmmm irgendwie ist es aber dann auch langweilig wenn es "gestattet" oder "geduldet" wird.


Viele Grüße aus dem westl. Teil NRWs

Heiko