Jein. Auch als Maschinist sollte man keinen Melder dabei haben im Einsatz. Wenn man den Funk mithören will, muss man den Melder irgendwo offen an der Jacke tragen. RuckZuck fällt der in Matsch oder wird nass oder man stöst irgendwo an. Der Melder ist nicht für den Gebrauch IM Einsatz gedacht. Egal wo.

Wenn der Melder (oder schlimmer das private Handy) dann kaputt ist, ist das Geschrei groß.

Zweitens gibts durchaus auch mal den Fall, wo der Maschinist in den ExBereich muss, oder als AGT als Reservetrupp irgendwo eingetauscht wird. Dann ist der Melder auch fehl am Platz. Wenn der Maschi jetzt vergisst, dass er noch Handy und Melder in der Hose/an der Jacke hat (in der Hektik) kann das böse Folgen haben.

Aber mal abgesehen von dem - vielleicht - sinnvollen Zweck, ist Mithören am Melder nach TR-BOS so oder so nicht erlaubt. Auch das TKG sagt, dass Nachrichten nur mit "für den Empfang bestimmten Empfängern" gehört werden dürfen. Und Melder sind eben nur für die Alarmnachricht, und nicht um den Funk - aus welchem Grund auch immer - dauerhaft mitzuhören. Der Melder ist eben ein "Alarmempfänger" und kein allgemeiner "Funkempfänger".

Darum scheidet also auch die Variante aus, dass der FW-Mann nach einem Alarm im Dienst ist, und deshalb Mithören "dürfte".

Gruß Joachim