Es geht auch nicht darum über 4m ein Fzg anzufunken, daß vielleicht 100m entfernt ist. Es geht darum den 4m besetzt zu halten fürOriginal geschrieben von Bendix 4123
was um hergottsnamen wollt ihr mit einem 4mband funk bitteschön direkt an der einsatzstelle
ich denke, die 2m sind so empfindlich, das sie gut und gerne je nach gebiet 2km schaffen und selbst wenn nicht - welche einsatzstelle hat bitte einen radius von mehr als 100m ...
- Nachfragen/Absprachen mit der EZ
- Nachrückende Kräfte (Frage nach Anfahrtsweg o.Ä.)
- z.B. Einweisung von/Kommunikation mit RTH
- ...
Genau deshalb muß jedes Fahrzeug über 4m erreichbar sein.
Und wenn Du nicht genug Leute hast um einen vors FuG zu setzten wird das halt schwierig
(BTW: 2m kommt u.U. ganz schnell an seine Grenzen.
Bsp: Verkehrsunfall auf auf einer Landstraße, Vollsperrung.
nächste Kreuzung ab der gesperrt wird in beide Richtungen ca. 2 km kurvig um Hügel herum. Wird schon kritisch bis unmöglich.
Schon mal nen größeren Waldbrandeinsatz (oder Übung) gehabt?
Bei uns zumindest ist der Wald auch häufig etwas hügelig und voila -> 2m ist am Ende.
Darum gehts hier aber eigentlich nicht)
Das ist richtig, der AGT braucht mit Sicherheit nicht zu hören, was am 4m los ist. Hab ich übrigens weiter oben schon geschrieben.
was geht es dem angriffstrupp an, was über 4m gesprochen wird.
Der Einsatzleiter hat bei größeren Einsätzen ganz andere Sorgen als auch noch den Funk abzuhören, dazu braucht er mindestens einen Mann der nur für Funk abgestellt ist, aber um den gehts hier ja nicht.wenn kräfte nachgefordert werden müssen, dann macht das der einsatzleiter vor ort und wenn der dann dem 4m lauscht, dann wird er dafür sicher eine lösung finden
Na dann herzlichen Glückwunsch zur Standortwahl.zum glück wohne ich in einer stadt mit berufsfeuerwehr... wenn man das hier liest, dann könnte man denken, mancher floriansjünger hat nix besseres zu tun, als den funkverkehr abzuhören....
Wenn Du genau gelesen hättest, hättest Du auch gemerkt daß (momentan zumindest) die Diskussion darum geht, ob der, der so oder so den Funk besetzen soll, da auch den FME zu Hilfe nehmen darf.
Danke, das untermauert das ganz doch schon mal rechtlich etwas.Aber mal abgesehen von dem - vielleicht - sinnvollen Zweck, ist Mithören am Melder nach TR-BOS so oder so nicht erlaubt. Auch das TKG sagt, dass Nachrichten nur mit "für den Empfang bestimmten Empfängern" gehört werden dürfen. Und Melder sind eben nur für die Alarmnachricht, und nicht um den Funk - aus welchem Grund auch immer - dauerhaft mitzuhören. Der Melder ist eben ein "Alarmempfänger" und kein allgemeiner "Funkempfänger".
duese