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Thema: BOS-Funk hören mit Genehmigung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    @Flöhchen:

    Wie oft willst Du den diese alten Hüte (Urteil aus 1997/98) noch posten?
    Die Gesetzeslage hat sich mittlerweile geändert, da kannst das Urteil noch tausendmal posten, es ändert aber an der momentanen Gesetzeslage nichts.
    Ich hoffe, Du liest auch die Folgebeiträge nach den Deinigen, denn da hast Du schon öfter diese oder eine ähnliche Antwort bekommen!

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  2. #2
    Bendix 4123 Gast
    das thema könnte man eh zum zum erbrechen ausdrücken... naja fakten sind genannt und der rest ist eher beiläufig und eigentlich egal ... und wo kein kläger, da kein richter...

  3. #3
    Registriert seit
    05.07.2003
    Beiträge
    225
    @ Quietschphone

    Erstens habe ich diesen "alten Hut" hier zum erstenmal gepostet. Er stammt nicht von mir, ich habe ihn, wie bereits erwähnt aus einem anderen Forum hier hineinkopiert, zudem wurde er dort gestern abend reingestellt. Er ist einer der wenigen, der hier als amtliches Urteil, wenn auch schon älter, erwähnt wird.
    Zweitens habe ich nicht vor, diesen Beitrag hier noch tausendmal zu posten.
    Drittens wird sich die Rechtslage immer wieder ändern bzw. an aktuelle Sachverhalte anpassen.
    Viertens lese ich die Folgebeiträge und wüsste nicht, daß ich schon mal öfters diese oder ähnliche Antworten bekommen hätte.
    Ein Forum, denke ich, lebt nunmal aus Beiträgen der einzelnen Teilnehmer. Da nicht jeder Beitrag ein Geistesblitz sein kann, liegt wohl ja auch in der Natur der Sache.

    Gruß Joachim

  4. #4
    Bendix 4123 Gast
    Zitat Zitat von Flöhchen
    @ Quietschphone

    Erstens habe ich diesen "alten Hut" hier zum erstenmal gepostet. Er stammt nicht von mir, ich habe ihn, wie bereits erwähnt aus einem anderen Forum hier hineinkopiert, zudem wurde er dort gestern abend reingestellt. Er ist einer der wenigen, der hier als amtliches Urteil, wenn auch schon älter, erwähnt wird.
    Zweitens habe ich nicht vor, diesen Beitrag hier noch tausendmal zu posten.
    Drittens wird sich die Rechtslage immer wieder ändern bzw. an aktuelle Sachverhalte anpassen.
    Viertens lese ich die Folgebeiträge und wüsste nicht, daß ich schon mal öfters diese oder ähnliche Antworten bekommen hätte.
    Ein Forum, denke ich, lebt nunmal aus Beiträgen der einzelnen Teilnehmer. Da nicht jeder Beitrag ein Geistesblitz sein kann, liegt wohl ja auch in der Natur der Sache.

    Gruß Joachim
    ja aber das urteil ist von 1998 ! und das ist jetzt naja ewig her und die akten haben mittlerweile wohl schon 3 cm staub, also von daher ist es eher unwichtig zumal es eh "nur" ein urteil eines ag´s ist ...

  5. #5
    Registriert seit
    15.12.2004
    Beiträge
    63
    also...

    Den Thread könnte man noch mehrere Seiten fortsetzen.
    Diejenigen, die der Meinung sind mit offenem FME rumrennen zu müssen, haben ihre Meinung und lassen sich davon eh nicht abbringen, also was soll die ganze Diskussion.

    Wer an der Einsatzstelle über 4m ereichbar sein MUSS, der hat hat auch ein 4m Funkgerät, und wenn man kein 4m Handfunkgerät zugelassen bekommt, dann muss man halt einen Kameraden am Fahrzeug abstellen, zum Funk hören - PUNKT.

    Was soll denn der ganze Quatsch - mit offenem FME an der Einsatzstelle, und im Bedarfsfall schnell zum Fahrzeug rennen - wenn der Kamerad woanders im Brandfall oder bei einer Hilfeleistung eingesetzt ist, kann er nicht mal schnell hin und her rennen, wenn die Lst. was will, dann hat er andere Aufgaben, die er dann nicht mal eben unterbrechen kann.

    Gruss Andy

  6. #6
    Bendix 4123 Gast
    Zitat Zitat von Andy*73*
    also...

    Den Thread könnte man noch mehrere Seiten fortsetzen.
    Diejenigen, die der Meinung sind mit offenem FME rumrennen zu müssen, haben ihre Meinung und lassen sich davon eh nicht abbringen, also was soll die ganze Diskussion.

    Wer an der Einsatzstelle über 4m ereichbar sein MUSS, der hat hat auch ein 4m Funkgerät, und wenn man kein 4m Handfunkgerät zugelassen bekommt, dann muss man halt einen Kameraden am Fahrzeug abstellen, zum Funk hören - PUNKT.

    Was soll denn der ganze Quatsch - mit offenem FME an der Einsatzstelle, und im Bedarfsfall schnell zum Fahrzeug rennen - wenn der Kamerad woanders im Brandfall oder bei einer Hilfeleistung eingesetzt ist, kann er nicht mal schnell hin und her rennen, wenn die Lst. was will, dann hat er andere Aufgaben, die er dann nicht mal eben unterbrechen kann.

    Gruss Andy
    Genau mein reden =) die Feuerwehr ist zum löschen und retten da und net zum funken

  7. #7
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Zitat Zitat von Bendix 4123
    Genau mein reden =) die Feuerwehr ist zum löschen und retten da und net zum funken
    Bei solchen Aussagen stellt sich mir dann doch die Frage:
    Ist ja interessant, aber warum hat die Feuerwehr dann überhaupt Funkgeräte?

    duese

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