So, viel weiter sind wir immer noch nicht.

Dann lassen wir doch mal die Scanner aussen vor.
Nehmen wir nur die Funkanlagen, die der TR entsprechen.

Und auch diese dürfen nach der Anlage 5 der BOS Funkrichtlinie nicht zum Abhören genutzt werden.

--Zitat:
8. Es ist verboten, die vorstehenden Funkanlagen zum Abhören zu benutzen.
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