Ich kann Euch mal sagen wie ich als Bereitschaftsleiter das handhabe:

-Dienste sind bei uns mindestens 6 Wochen im Vorraus anzufordern.

-Wieviele Kräfte mit welcher Ausrüstung kommen bestimmen wir

-Dienste bei kommerziellen Veranstaltungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Preis wird im Vorraus ausgehandelt und schriftlich fixiert. Genauso wie Beginn und Ende des Dienstes. Wenn die Veranstaltung dann doch mal ne halbe Stunde länger geht, sollte man da schon flexibel sein. Wenn das aber 3 Stunden sind, muss man kurzfristig eine Regelung finden. Ich würde da zu einer finanziellen Regelung tendieren, zu gunsten der Kameraden, die die "Überstunden" machen. Ist der Veranstalter dazu nicht bereit, wird natürlich pünktlich abgerückt.

-Was für den OV dabei herausspringt wird selbverständlich bekannt gegeben.

-Grundsätzlich hat der Veranstalter für ausreichende Verpflegung mit Essen und Getränken (eine Wurst und ein Getränk bei nem 6 stündigen Dienst im August ist definitiv nicht ausreichend) sowie einen Parkplatz, mit 220V Steckdose von dem man jederzeit wegfahren kann, zu sorgen.

Die Aussage "Wir haben ganz vergessen Euch bescheid zu sagen" lasse ich nicht gelten. In der Regel bekommt der Veranstalter zusammen mit der Genehmigung vom Ordnungsamt, wenn nötig, die Auflage einen Sanitätsdienst vorzuhalten. Und diese Genehmigung wird mit Sicherheit nicht einen Tag vor der Veranstaltung erteilt.
Wenn ein Veranstalter mit unseren Forderungen ein Problem hat, haben wir auch kein Problem zu sagen: "Nein, das machen wir nicht."

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.