Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 19 von 19

Thema: Eintritt in die FF

  1. #16
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    Original geschrieben von Diggi
    By the way: Und was macht ihr, wenn ihr keine Melder habt für neue Kameraden (so wie wir) weil kein Geld da ist?
    Keinen Melder ausgeben ;-).
    Nee, ernsthaft: Die Gemeinde stellt bei uns eine Grundausstattung an Meldern zur Verfügung (Staffelfahrzeug => 6 Melder +2 Führung). Bei uns sind mehrere Kameraden noch bei einer WF tätig, diese stellt für diese die Melder (natürlich mit der Schleife unserer Wehr zusätzlich), die restlichen 5 oder 6 wurden von unserem Feuerwehrverein bezahlt.
    Viele Grüße

    Christian

  2. #17
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Das ist zur sache jetzt unerheblich ob man einen FME bekommt oder nicht... es ging doch vielmehr um die Handhabung solcher Vorgehensweisen.

    MfG

  3. #18
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Bei uns läuft es folgendermaßen:

    Zwischen 16 und 18 (es sollen möglichst kleine Gruppen und keine Einzelpersonen sein!) gibt es den Grundlehrgang. Danach beginnt die zweijährige Probezeit gemäß dem NDS-Brandschutzgesetz. Bis zur ersten JHV nach dem GL trägt das neue "aktive Mitglied" den Dienstrand "Feuerwehrfrauanwärterin" bzw. "Feuerwehrmannanwärter". Auf der ersten JHV gibt es dann die Vereidigung, die offizielle Übernahme in die jeweilige Einsatzgruppe und den Dienstgrad "Feuerwehrfrau/-mann".

    Da die Probezeit mindestens bis zum 18. Geburtstag dauert (16+2 Jahre Probezeit=18!) ist auch gewährleistet, dass Jugendliche nur bis zum Verteiler (außerhalb des Gefahrenbereiches!) eingesetzt werden können!

    Leider halten sich nicht alle Wehren an die GESETZLICH VORGESCHRIEBENE PROBEZEIT aber das ist erstens ein anderes Thema und zweitens ein warmer Platz mit "Siebluft" für dem Ortsbrandmeister!!!!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #19
    Matze81 Gast
    Hallo,

    (das Folgende gilt, soweit Länderangelegenheiten betreffend, nur für Hessen!)

    aaalso:

    Die Altersregelung der JFen ist, da die Feuerwehr Ländersache ist, Ländersache. Ist aber auf Länderebene wohl nicht immer oder erschöpfend geregelt, so daß bei uns in der Ortssatzung (hier: JF-Satzung) entsprechendes steht.

    In die FF kann man eigentlich ab 17 eintreten, also auch erst dann seinen Grundlehrgang ("Truppmann 1" = "TM1") machen. Wenn man von der JF kommt, kann man (bei uns in der Stadt!) schon mit 16 1/2 mal "schnuppern" kommen. Den TM1 kann man trotzdem erst mit 17 machen. Erst danach darf man an Einsätzen teilnehmen und bekommt auch einen FAE - soweit vorhanden.

    Weitere Lehrgänge kann man frühestens mit 18 machen, da man:

    -für den Atemschutzgeräteträgerlehrgang die G26/III bestehen muß. Ausschlußgrund ist bei dieser Untersuchung ein Alter unter 18!

    -für den Funklehrgang Sachen unterschreiben muß (u.a. Veschwiegenheitserklärung), was so aus rechtlichen Gründen erst mit 18 möglich ist.

    -für den Maschinistenlehrgang (in Hessen!) einen entsprechenden Führerschein vorweisen können muß - was unter 18 auch schwerfallen dürfte...;o)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •