Bei uns läuft es folgendermaßen:
Zwischen 16 und 18 (es sollen möglichst kleine Gruppen und keine Einzelpersonen sein!) gibt es den Grundlehrgang. Danach beginnt die zweijährige Probezeit gemäß dem NDS-Brandschutzgesetz. Bis zur ersten JHV nach dem GL trägt das neue "aktive Mitglied" den Dienstrand "Feuerwehrfrauanwärterin" bzw. "Feuerwehrmannanwärter". Auf der ersten JHV gibt es dann die Vereidigung, die offizielle Übernahme in die jeweilige Einsatzgruppe und den Dienstgrad "Feuerwehrfrau/-mann".
Da die Probezeit mindestens bis zum 18. Geburtstag dauert (16+2 Jahre Probezeit=18!) ist auch gewährleistet, dass Jugendliche nur bis zum Verteiler (außerhalb des Gefahrenbereiches!) eingesetzt werden können!
Leider halten sich nicht alle Wehren an die GESETZLICH VORGESCHRIEBENE PROBEZEIT aber das ist erstens ein anderes Thema und zweitens ein warmer Platz mit "Siebluft" für dem Ortsbrandmeister!!!!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator