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Thema: Eintritt in die FF

  1. #1
    GW-Prüddel Gast

    Eintritt in die FF

    Hallo,

    ich bin derzeit Mitglied in einer JF im Land NRW.
    Und hab mal eine Frage zum Eintritt in die FF.
    Ab welchem Alter kann man in die FF übernommen werden also gesetzlich???
    Bei mir ist es folgende Situation.
    Ich bin im Moment 16 Jahre alt und Anfang des kommenden Jahres fängt bei uns die TM1-Ausbildung statt. Diese müssen bei uns auch alle JF-Mitglieder mitmachen. Dieser Lehrgang findet aber nur alle 2Jahre statt da sonst die Beteiligung nicht groß genug wäre.Jetzt möchte ich wohl wissen ob ich auch in die FF übernommen werde wenn ich erst 3Monate nach der JHV 18 werde.
    Kann mir da jemand weiter helfen???
    Schon Danke im Voraus.

  2. #2
    Registriert seit
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    272
    hi,

    also bei uns werden die Kameraden mit 16 übernommen und zum TM1 geschickt. Weiterhin können Sie nebenbei schon den Sprechfunker machen. Wenn sie dann 18 sind und Atemschutzgeräteträger sind bekommen sie im Normalfall noch nen FME.

  3. #3
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    2.363
    Hallo!

    Das steht immer in den entsprechenden Brandschutzgesetzen der Länder und den entsprechenden Ortssatzungen.

    Das ist aber in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

    Eure Feuerwehr muss dieses Brandschutzgesetz aber zur Einsichtnahme haben, wo Du es nachlesen kannst.

    Aber zwei Fragen habe ich da; Wieso " müssen " Jugenleute die TM1- Ausbildung bei euch mitmachen, und was hat die JHV mit der Übernahme in den aktiven Dienst der FF zutuen?

    MfG

  4. #4
    GW-Prüddel Gast
    Bei uns wird es i.d.R. so gehandhabt das wir bis zur JHV 18 sein müssen und dann in den aktiven Dienst der FF übernommen werden.Deshalb die Verbindung mit der JHV.

    Und die Frage mit dem TM1-Lehrgang kann ich dir nicht beantworten.

  5. #5
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    @Andreas:

    Weil er bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr vereidigt wird, d.h. Hymne singen, den Eid sprechen usw. Erst dann ist er Mitglied der aktiven Feuerwehr.

    Leider hat er das Problem, dass er bei der JHV noch 17 ist und erst 3 Monate später 18 wird, was eigentlich für eine Übernahme vorausgesetzt wird. Wir wollen nun wissen, ob es eine gesetztliche Grundlage gibt, die ihm verbietet, mit 17 übernommen zu werden um diese 3 Monate zu "überbrücken".

    Wenn es wirklich so wäre, dass er aufgrund dieser "jämmerlichen" 3 Monate nicht übernommen wird, wäre er mit 20 noch in der JF und das wäre doch recht sinnlos.
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  6. #6
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    Re: Eintritt in die FF

    Original geschrieben von GW-Prüddel
    Hallo,

    ... die TM1-Ausbildung statt. Diese müssen bei uns auch alle JF-Mitglieder mitmachen. Dieser Lehrgang findet aber nur alle 2Jahre statt da sonst die Beteiligung nicht groß genug wäre.
    Erstmal dazu was:
    Habt ihr so wenig Jugendliche?! Also bei uns sind die Truppmannlehrgänge immer Hoffnunglos ausgebucht.
    Nächstes Jahr finden bei uns 4 TM Lehrgänge statt, dazu kommen noch erfahrungsgemäß zwei auf Inspektionsebene.

    Hätte wir im LK genug Ausbilder, könnten es locker mehr Lehrgänge sein!

    Bei uns ist es so, dass man den TM grundsätzlich mit 16 macht, bzw. zwischen 16 u. 18. Gibt aber auch noch wesentlich ältere Kameraden, die den TM-Lehrgang nachholen!

    Gruß
    Mit kamderadschaftlichen Grüßen

    Retten - Bergen - Löschen - Schützen
    <b>Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr</b>

  7. #7
    Scally Gast
    Also ich bin damals bei der JHV auch mit 17 übernommen worden, genau 3 monate vor meinem 18ten geburtstag.
    Die einzige voraussetzung war bei uns, das man in ersten halbjahr also bis ende Juni 18 wird.

    Ist ja auch in jedem Bundesland und auch meistens bei jeder feuerwehr verschieden.


    Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen!!!

    Feuerwehr Neustadt in Holstein!!!!
    www.ff-neustadt-oh.de

  8. #8
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    Original geschrieben von Diggi
    @Andreas:

    Wenn es wirklich so wäre, dass er aufgrund dieser "jämmerlichen" 3 Monate nicht übernommen wird, wäre er mit 20 noch in der JF und das wäre doch recht sinnlos.
    Mit 20 inner JF geht schon rechtlich garnicht, da dieses glücklicherweise, soweit ich weiß, nicht Ländersache ist, sondern einheitlich geregelt ist. Kann euch jetzt nicht genau sagen, wo es steht, aber ein JF-Mitglied kann nur jemand sein, der zwischen 10 und 18 Jahren alt ist. Danach also älter als 18 hat er nix mehr in der JF zu suchen...

  9. #9
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    @ Peter:
    Eben! Wenn er dann nicht übernommen wird, "hängt er dann ja in der Luft". In der JF darf er nicht mehr sein und die aktive Wehr kann er nicht übernommen werden (falls es dafür eine oder keine rechtliche Grundlage gibt).

    @FFW Pietling:
    Unser JFW umfasst etwas mehr als 20 Jugendliche. Davon sind alle 2 Jahre nur wenige in der Lage, den TM1 zu machen, das das Altersraster ja zwischen 10 und 17 jahren liegt. Warum der "Ansturm" von Zivilisten auf den TM1-Lehrgang nicht so groß ist kann ich dir beim besten Willen nicht sagen...

    @Scally:
    Danke für den Hinweis, das scheint ja doch zu gehen, auch wenn es nur Schleswig-Holstein ist (und nicht NRW so wie bei uns) ;)

    @Schullehrer:
    Ich korrigiere mich, nicht singen, sondern es spielt nur die Kapelle! ;))
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  10. #10
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    Hier im Landkreis kommen im Jahr ca. 8 Truppmann-Ausbildungen zusammen, alle mit 20 - 30 Teilnehmern.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  11. #11
    florianmark6 Gast
    Hi

    in NRW ist die Mitgliedschaft in der Feuerwehr erst ab 18 möglich. Ergo darf der TM Lehrang Modul 1-4 auch erst ab 18 gemacht werden. Sollte er ihn erst mit 20 fertig haben bleibt er so lange FM-Anwärter. So einfach.

    Einfach in die Laufbahnverordnung des Landes NRW gucken.

    In anderen Bundesländern gibt es andere Regelungen. In NRW ist es eben so.

    MfG FM6

  12. #12
    Registriert seit
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    Original geschrieben von florianmark6

    Einfach in die Laufbahnverordnung des Landes NRW gucken.
    Jo das ist doch schonmal ne Hilfe, wo genau findet man da was?
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  13. #13
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    Hallo!

    Ja, in der Laufbahnverordnung sollten alle unklarheiten beseitigt werden können...

    Hier ( Hessen ) ist es unerheblich zu welchem Anlaß oder Veranstaltungsrahmen man in den aktiven Dienst Eintritt. Sobald die jungen Leute ihr Grundausbildung haben, erhalten sie einen Funkmelder und sind ab dto. im aktiven Dienst.

    Lediglich Beförderungen und Ehrungen etc. werden im Rahmen der JHV durch geführt. Aber das denke ich ist überall so.

    MfG

  14. #14
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    By the way: Und was macht ihr, wenn ihr keine Melder habt für neue Kameraden (so wie wir) weil kein Geld da ist?
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  15. #15
    Registriert seit
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    369
    Original geschrieben von PeterOs
    Mit 20 inner JF geht schon rechtlich garnicht, da dieses glücklicherweise, soweit ich weiß, nicht Ländersache ist, sondern einheitlich geregelt ist.
    Falsch. Die ganze Sache ist Länderrecht. Steht mindestens in den einzelnen Satzungen der Ortswehren.
    Viele Grüße

    Christian

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