@Andreas:

Weil er bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr vereidigt wird, d.h. Hymne singen, den Eid sprechen usw. Erst dann ist er Mitglied der aktiven Feuerwehr.

Leider hat er das Problem, dass er bei der JHV noch 17 ist und erst 3 Monate später 18 wird, was eigentlich für eine Übernahme vorausgesetzt wird. Wir wollen nun wissen, ob es eine gesetztliche Grundlage gibt, die ihm verbietet, mit 17 übernommen zu werden um diese 3 Monate zu "überbrücken".

Wenn es wirklich so wäre, dass er aufgrund dieser "jämmerlichen" 3 Monate nicht übernommen wird, wäre er mit 20 noch in der JF und das wäre doch recht sinnlos.