Hallo!
Ja, in der Laufbahnverordnung sollten alle unklarheiten beseitigt werden können...
Hier ( Hessen ) ist es unerheblich zu welchem Anlaß oder Veranstaltungsrahmen man in den aktiven Dienst Eintritt. Sobald die jungen Leute ihr Grundausbildung haben, erhalten sie einen Funkmelder und sind ab dto. im aktiven Dienst.
Lediglich Beförderungen und Ehrungen etc. werden im Rahmen der JHV durch geführt. Aber das denke ich ist überall so.
MfG