Hallo,

(das Folgende gilt, soweit Länderangelegenheiten betreffend, nur für Hessen!)

aaalso:

Die Altersregelung der JFen ist, da die Feuerwehr Ländersache ist, Ländersache. Ist aber auf Länderebene wohl nicht immer oder erschöpfend geregelt, so daß bei uns in der Ortssatzung (hier: JF-Satzung) entsprechendes steht.

In die FF kann man eigentlich ab 17 eintreten, also auch erst dann seinen Grundlehrgang ("Truppmann 1" = "TM1") machen. Wenn man von der JF kommt, kann man (bei uns in der Stadt!) schon mit 16 1/2 mal "schnuppern" kommen. Den TM1 kann man trotzdem erst mit 17 machen. Erst danach darf man an Einsätzen teilnehmen und bekommt auch einen FAE - soweit vorhanden.

Weitere Lehrgänge kann man frühestens mit 18 machen, da man:

-für den Atemschutzgeräteträgerlehrgang die G26/III bestehen muß. Ausschlußgrund ist bei dieser Untersuchung ein Alter unter 18!

-für den Funklehrgang Sachen unterschreiben muß (u.a. Veschwiegenheitserklärung), was so aus rechtlichen Gründen erst mit 18 möglich ist.

-für den Maschinistenlehrgang (in Hessen!) einen entsprechenden Führerschein vorweisen können muß - was unter 18 auch schwerfallen dürfte...;o)