Moin moin,
na ja, so einfach ist das nicht: Wenn Dir die Versicherung nachweisen kannst, dass Du grob fahrlässig gewesen bist oder Tätigkeiten durchgeführt hast, die nicht typisch sind, kann die Versicherung die Leistungen auch kürzen bzw. sogar verweigern.
Ich kenn da ein interessantes Beispiel: In der Krankenpflegeschule schlief ein Schüler mit dem Kinn auf der Hand während des Unterrichts ein. Als ein Kopf nach unten knallte, schlug er mit dem Unterkiefer so unglücklich gegen den Bügel seines Ordners, dass er sich ersteren braqch. Die BG verweigerte die Zahlung, da "schlafen nicht zu den typischen Aufgaben eines Krankenpfleg-Auszubildenden gehöre".
Gruß, Mr. Blaulicht