Original geschrieben von Alex22
Gegenfrage ...
wo steht denn geschrieben das ich nen Melder in der Öffentlichkeit zu machen muß?
Ich kenne nix wo steht das Berechtigte in der Öffentlichkeit keinen BOS Funk hören dürfen.
in dem Moment, wo jemand ausser Dir hört, was da gefunkt wird, verstösst Du gegen das TKG. Da steht nämlich, dass das, was gefunkt wird, unberechtigten nicht verfügbar gemacht werden darf.
Quelle: TKG §89 http://bundesrecht.juris.de/bundesre...2004/__89.html