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Thema: Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??

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  1. #1
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    Hi, also ich bezweifle nicht die Rechtmäßigkeit des bayrischen Erlasses (Stoiber bewahre ;-))) ) .........wenn er......hab ihn aus Zeitgründen nur überflogen.......nicht gegen das TKG verstößt?!

    Wenn allerdings gewisse Passagen dieses Erlasses gegen Festlegungen des TKG verstoßen würden......dann wären zumindest diese Teile/Festlegungen (wenn nicht sogar der ganze Erlass rechtsförmlich darunter leidet) des Erlasses rechtswidrig weil.......Bundesrecht eben Landesrecht bricht soweit der Bund hier regelungsbefugt ist .......und das ist er in diesem Fall ;-))

    Viele Gesetze (ob Bund oder Land) müssen (weil für allgemeingültige Lebenssachverhalte und abstrakt formuliert) noch durch spezielle untergesetzliche Regelungen (also Rechtsvorschriften/Verordnungen/Erlasse) oder durch spätere Rechtssprechung präzisiert/erläutert werden, aber diese untergesetzlichen Regelungen müssen Sinn und Text des eigentlichen Gesetzes entsprechen, dürfen ihn nicht "auf den Kopf stellen" .

    Werner
    Geändert von WernerG (02.10.2005 um 17:20 Uhr)

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