Hi, also ich bezweifle nicht die Rechtmäßigkeit des bayrischen Erlasses (Stoiber bewahre ;-))) ) .........wenn er......hab ihn aus Zeitgründen nur überflogen.......nicht gegen das TKG verstößt?!
Wenn allerdings gewisse Passagen dieses Erlasses gegen Festlegungen des TKG verstoßen würden......dann wären zumindest diese Teile/Festlegungen (wenn nicht sogar der ganze Erlass rechtsförmlich darunter leidet) des Erlasses rechtswidrig weil.......Bundesrecht eben Landesrecht bricht soweit der Bund hier regelungsbefugt ist .......und das ist er in diesem Fall ;-))
Viele Gesetze (ob Bund oder Land) müssen (weil für allgemeingültige Lebenssachverhalte und abstrakt formuliert) noch durch spezielle untergesetzliche Regelungen (also Rechtsvorschriften/Verordnungen/Erlasse) oder durch spätere Rechtssprechung präzisiert/erläutert werden, aber diese untergesetzlichen Regelungen müssen Sinn und Text des eigentlichen Gesetzes entsprechen, dürfen ihn nicht "auf den Kopf stellen" .
Werner